Autor Thema: TVöD 2021/2022 SuE - Sozial- und Erziehungsdienst 2021/2022  (Read 17256 times)

Spid

  • Gast
3-5% der AN haben üblicherweise einen Betreuungsbedarf. Ein AG mit 750 AN wird also etwa wieviele Plätze in seiner Betriebs-Kita vorhalten?

Novus

  • Gast
Das kommt doch wohl sehr auf die Altersstruktur der Belegschaft an - und den Standort  -, Statistik und Pauschalrechnungen sind da ungenügend - wie eigentlich immer wenn es um Menschen geht? :)

EDIT: Bei uns "um die Ecke" (eigentlich nicht aber im Bereich meiner Aufsichtsbhörde) gibt es einen Betriebskindergarten mit Kita, insgesammt 40 Plätze - sie zahlen vergleichbar S11a für die Erzieher und die Chefin bekommt ein Gehalt des mittleren Managments der Firma, also richtig gut eigentlich?

Spid

  • Gast
Die Beschäftigtenstruktur wird sich immer mal ändern - der Betriebskindergarten wird mutmaßlich nicht für die aktuelle Belegschaft geplant werden, sondern für jene, die sich in den kommenden etwa 30 Jahren durchschnittlich ergeben wird.

Die Kita meiner Tochter hat 22 Plätze und bezahlt auch deutlich besser als Einrichtungen, die nach TVÖD zahlen.

Börnie

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Da habe ich sogar noch Müll geschrieben...

Jahressonderzahlung S8b = 84,51%  und S9 = 70,28% ...vielen Dank Verdi!

Es macht Sinn wenn die Kindergartenleitung (S9) weniger verdient als die Erzieher (S8b)

Das ist doch mal das Highlight des Tages!

Das mit der niedrigeren JSZ für S9 zur S8b stimmt so aber nicht.

In der Anlage zu § 56 TVöD VKA ist in § 1 Abs. 5 folgende Regelung enthalten:

Zitat
(5) Auf Beschäftigte der Entgeltgruppe S 9 findet der in § 20 Abs. 2 Satz 1 für die Entgeltgruppen 1 bis 8 ausgewiesene Prozentsatz Anwendung

D.h. die Kolleg*innen in S9 bekommen die gleiche JSZ wie die Kolleg*innen in S8. Nur bei der Corona-Sonderzahlung sind die Kolleg*innen in S9 schlechter gestellt, da hierbei nur auf die § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 TVöD VKA im TV Corona-Sonderzahlung 2020 verwiesen wurde. Daher bekommt eine S8b-Kraft 600 EUR Bonus, die S9-Kraft 400 EUR Bonus. Einen nachvollziehbaren Grund erkenne ich hierfür auch nicht.

Daher verdienen die S8b und die S9 auf den Cent genau das gleiche Jahresbrutto. Kann man auch schön auf dieser Seite hier nachvollziehen, wenn man in der Tabelle auf die jeweilige EG das Jahresbrutto anzeigen lässt.

Spid

  • Gast
Dir sind da komische Sonderzeichen in einige Substantive gerutscht.

Novus

  • Gast
Da habe ich sogar noch Müll geschrieben...

Jahressonderzahlung S8b = 84,51%  und S9 = 70,28% ...vielen Dank Verdi!

Es macht Sinn wenn die Kindergartenleitung (S9) weniger verdient als die Erzieher (S8b)

Das ist doch mal das Highlight des Tages!

Das mit der niedrigeren JSZ für S9 zur S8b stimmt so aber nicht.

In der Anlage zu § 56 TVöD VKA ist in § 1 Abs. 5 folgende Regelung enthalten:

Zitat
(5) Auf Beschäftigte der Entgeltgruppe S 9 findet der in § 20 Abs. 2 Satz 1 für die Entgeltgruppen 1 bis 8 ausgewiesene Prozentsatz Anwendung

D.h. die Kolleg*innen in S9 bekommen die gleiche JSZ wie die Kolleg*innen in S8. Nur bei der Corona-Sonderzahlung sind die Kolleg*innen in S9 schlechter gestellt, da hierbei nur auf die § 1 Abs. 3 der Anlage zu § 56 TVöD VKA im TV Corona-Sonderzahlung 2020 verwiesen wurde. Daher bekommt eine S8b-Kraft 600 EUR Bonus, die S9-Kraft 400 EUR Bonus. Einen nachvollziehbaren Grund erkenne ich hierfür auch nicht.

Daher verdienen die S8b und die S9 auf den Cent genau das gleiche Jahresbrutto. Kann man auch schön auf dieser Seite hier nachvollziehen, wenn man in der Tabelle auf die jeweilige EG das Jahresbrutto anzeigen lässt.

Dennoch gelten für die S8b verlängerte Stufenlaufzeiten, was die S9 sehr viel atraktiver macht als die S8b.

Grüße

Börnie

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Zitat
Dennoch gelten für die S8b verlängerte Stufenlaufzeiten, was die S9 sehr viel atraktiver macht als die S8b.

Grüße

Das stimmt natürlich. Ich wollte auch nur auf die Kritik eingehen, dass man in S9 weniger aufs Jahr verdient, als in S8b.