ok...du arbeitest also schon länger dort (ursprünglich mit EG 7 eingestellt) und hast dich auf eine EG9a bewertete Stelle erfolgreich beworben...und offensichtlich sind keine EG9a Tätigkeiten in der Einarbeitungsphase suspendiert...dann solltest du von deinem AG die entsprechende Bezahlung verlangen rückwirkend ab Stellenübernahme (Ausschlussfrist 6 Monate) und ggfls klagen...
Bleibt nur die Frage, wie man nachweist, dass man 9a Tätigkeiten übertragen bekommen hat.
Bzw. wie man seine auszuübenden (nicht ausgeübten) Tätigkeiten nachweist.
Ich würde die ausgeübten Tätigkeiten dem Personaler vorlegen und ihm mitteilen, dass er bitte bestätigen soll, dass diese sich auch mit den auszuübenden decken.