Autor Thema: Richtige Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c  (Read 7410 times)

Verwaltung

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Bin am 01.12.2001 der Vergütungsgruppe Vb, Fallgruppe 1c, zugeordnet worden (damals im Rahmen des Bewährungsaufstieges von Vc, Fallgruppe 1b, aus). Wurde dann in die EG 9a übergeleitet. Meine Frage: war das richtig und gibt es eine Chance auf 9b oder 9c ? Sicherlich werden einige antworten, dass es auf die Tätigkeitsmerkmale ankommt. Das ist richtig. Aber irgendwie habe ich das Bauchgefühl, dass 9b richtig wäre und nicht 9a.

Spid

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Vb nach Aufstieg aus Vc wurde korrekt in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und später in E9a übergeleitet, sofern das die korrekte Eingruppierung war, entspricht das auch weiterhin den Tätigkeitsmerkmalen der E9a: gvFk+sL.

Verwaltung

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Also richtig, wenn ich weiter in 9a bin. Inzwischen knapp weitere 20 Jahre Erfahrung werden also nicht gewürdigt bzw. gibt es im TVöD kein Instrument/keine Möglichkeit, langjährigen und erfahrenen Mitarbeitern eine höhere Vergütung zukommen zu lassen ?

Lars73

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In dem man sich auf Stelleausschreibungen >9a bewirbt oder dem Arbeitgeber davon überzeugt solche höherwertigen Aufgaben ohne Ausschreibung zu übertragen.

Spid

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Worin genau besteht der Wert oder Zusatznutzen für den AG, daß Du Dich 20 Jahre beruflich nicht weiterentwickelt hast? Also welchen Grund sollte es fürein höheres Entgelt geben?

Verwaltung

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Ganz klar: von mehr Erfahrung profitiert der Arbeitgeber. Das ist doch nicht von der Hand zu weisen. Es wäre ja schlimm, wenn es anders wäre. Insofern gibt es im öffentlichen Dienst hier eine große Lücke. Hängt man in Altersstufe 6 fest, profitiert man nur noch von den tariflichen Erhöhungen. Und das kann es ja auf Dauer nicht sein. Das interessiert aber die Tarifpartner nicht. So kann es durchaus vorkommen, dass jemand mit z. B. 35 Jahren in der Altersendstufe seiner EG ist und bis zur Rente dort verharrt. Das würde bei privaten Arbeitgebern sicherlich nicht vorkommen.

Spid

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Selbstverständlich ist das von der Hand zu weisen. Nach einem Jahr (häufig auch schon früher) flacht die Kurve der durch Erfahrung gewonnenen Leistung asymptotisch zu einer parallel zur X-Achse verlaufenden Gerade ab und nach 10-15 Jahren in gleicher Tätigkeit fällt sie dann rapide. Es ist also keine Lücke, vielmehr wird in den Stufen 2-5 das volle Entgelt vorenthalten.

Raver

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Ganz klar: von mehr Erfahrung profitiert der Arbeitgeber. Das ist doch nicht von der Hand zu weisen. Es wäre ja schlimm, wenn es anders wäre. Insofern gibt es im öffentlichen Dienst hier eine große Lücke. Hängt man in Altersstufe 6 fest, profitiert man nur noch von den tariflichen Erhöhungen. Und das kann es ja auf Dauer nicht sein. Das interessiert aber die Tarifpartner nicht. So kann es durchaus vorkommen, dass jemand mit z. B. 35 Jahren in der Altersendstufe seiner EG ist und bis zur Rente dort verharrt. Das würde bei privaten Arbeitgebern sicherlich nicht vorkommen.

Natürlich profitiert der AG von mehr Erfahrung. Aber - wie Spid hier auch ausgeführt hat, irgenwann ist das Ende der Stange da auch erreicht. Ob ich nun 10 oder 25 Jahre Bescheide ausgestellt habe macht wohl kaum noch einen Unterschied. DA sind schon die 5/6 Stufen des ÖD eigentlich eine Menge.
Ist in der FW nicht anders - wenn ich immer das gleiche mache werde ich in der ersten Zeit sicher besser, aber wenn mein Optimum erreicht ist -warum sollt der AG das weiter würdigen? 10 artikel immer schneller über eine Kasse ziehen ist irgendwann nicht mehr möglich, schneller eine Wand mauern auch nicht.
Entwickle ich mich weiter sieht das anders aus, und dann hängt es auch von der Arbeit ab. Ein Arbeitnehmer der 30 JAhre das gleiche macht bleibt auch in der FW beim gleichen Geld (sofern der ihn da überhaupt behält)

Also - auf und umbewerben!

Verwaltung

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Rechtlich scheint es so zu sein wie Ihr schreibt. Schade für mich, aber so ist es halt.
Zum Thema Erfahrung: ich habe da eine ganz andere Meinung. Aber wir können wahrscheinlich noch lange hin und her schreiben, es wird sich nichts an unseren Meinungen ändern. Ihr geht davon aus, dass jemand immer die gleiche Arbeit verrichtet und dahingehend eingruppiert ist. Das ist vielleicht bei großen Einrichtungen so, nicht aber bei kleinen Kommunen. Hier sieht die Welt völlig anders aus. Da macht man im Laufe der Jahre viele Sachgebiete "durch" und gewinnt so natürlich an Erfahrung, die dem gesamten Betrieb nutzt.

Spid

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Wenn man die Tätigkeit wechselt, wird die zuvor gewonnene Erfahrung doch unmittelbar wertlos und der Lernprozess beginnt von vorne und flacht nach einem Jahr wieder ab. Würde man das in der Bezahlung abbilden, müßte man dann ja jedes Mal für ein Jahr weniger zahlen.

Kat

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Rechtlich scheint es so zu sein wie Ihr schreibt. Schade für mich, aber so ist es halt.
Zum Thema Erfahrung: ich habe da eine ganz andere Meinung. Aber wir können wahrscheinlich noch lange hin und her schreiben, es wird sich nichts an unseren Meinungen ändern. Ihr geht davon aus, dass jemand immer die gleiche Arbeit verrichtet und dahingehend eingruppiert ist. Das ist vielleicht bei großen Einrichtungen so, nicht aber bei kleinen Kommunen. Hier sieht die Welt völlig anders aus. Da macht man im Laufe der Jahre viele Sachgebiete "durch" und gewinnt so natürlich an Erfahrung, die dem gesamten Betrieb nutzt.

Wenn dir im Laufe der Jahre höherwertige Arbeiten übertragen werden, bist du ja auch höher eingruppiert.  Wenn nicht dann nicht.