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Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2020

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Asperatus:
Möglicherweise wird die Altersteilzeit in einem anderen Gesetzentwurf geregelt. Altersteilzeit ist Gegenstand des Bundesbeamtengesetzes und nicht des Bundesbesoldungsgesetzes. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf hier nicht vollständig vorliegt. Vielleicht gibt es aber eine längere Version mit anderem Bearbeitungsstand? Da die Version mit Stand 03.02.2021 offensichtlichen den Verbänden zur Stellungnahme zugesandt wurde, ist diese Version die vorläufige Arbeits- und Diskussionsgrundlage.

icheinfachunverbesserlich:
Aktueller Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022: Korrekturen durch das Bundesinnenministerium:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-fordert-keine-kuerzungen-beim-familienzuschlag-bundesinnenministerium-schafft-zwischenzeitl.html

Asperatus:

--- Zitat von: icheinfachunverbesserlich am 15.02.2021 10:30 ---Aktueller Entwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022: Korrekturen durch das Bundesinnenministerium:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-fordert-keine-kuerzungen-beim-familienzuschlag-bundesinnenministerium-schafft-zwischenzeitl.html

--- End quote ---

Die Korrektur scheint allein die falsche Angabe des FamZ Stufe 2 für das jeweils 1. und 2 Kind in Anlage V, gültig vom 1. Januar 2021 bis 31. März 2021 zu betreffen (S. 18 des Entwurfs vom 03. Februar 2021). Steiche 277,02 Euro, setze 127,66 Euro.

Die Änderung ist redaktioneller Natur und erfolgte nach Hinweisen aus dem Ressortkreis. Befremdlich, dass der BDZ versucht, dies als seinen Erfolg zu verbuchen ("Eine finanzielle Benachteiligung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen wurde somit im Zuge unserer Publikation abgewehrt").

bgler:
Zur Zeitplanung

Zitat aus dem Schreiben des BMI vom 03.02.21 an die obersten Bundesbehörden und Co. -

"Ihre Stellungnahmen - soweit erforderlich - erbitte ich an das Referatspostfach D 3 bis 17. Februar 2021. Für die kurzfristige Terminsetzung bitte ich um Verständnis. Ziel ist es, den Entwurf spätestens am 24. März 2021 dem Kabinett zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die parlamentarischen Beratungen noch rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode abgeschlossen werden können."

xap:
Danke für die Info!

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