Ich gehe mal davon aus, dass wieder 0,2 Prozent Rücklage abgezogen werden müssen, oder?
Nach § 14a BBesG werden alle Besoldungs- und Versorgungserhöhungen bis zum 31. Dezember 2024 um 0,2 Prozentpunkte gemindert. Werden Besoldung und Versorgung durch dasselbe Gesetz zeitlich gestaffelt erhöht, erfolgt die Verminderung nur bei der ersten Erhöhung.
Daher sollte die die Erhöhung für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger zum 1. April 2021 dann 1,2 Prozent betragen und zum 1. April 2022 weitere 1,8 Prozent. Dies ergäbe dann eine Steigerung von 3,0216 Prozent (weil die Basis für die zweite Steigerung schon die um die erste Steigerung erhöhten Betrag ist). Die Tarifbeschäftigten haben, um genau zu sein, eine Steigerung um 3,2252 Prozent.