Ich kann die Information von Slider bestätigen. Ergänzend dazu gab es heute ein Rundschreiben an alle angeschlossenen Behörden, dass die Auszahlung mit den Januarbezügen erfolgt, dies aber keine Auswirkungen hat, da die Bezüge ja bereits im Dezember überwiesen werden und somit unter die im Rundschreiben genannten steuerfreien Tatbestände fallen.
Zudem erfolgt die Zahlung mangels ausgefertigtem Gesetz unter Vorbehalt und wird zu Februar nach Veröffentlichung dann "verrechnet". Nullsummenspiel abgesehen vom Porto für die zweite Abrechnung binnen 2 Monaten :-)