Der Hinweis von SwenTanortsch auf die längere Zeit bis zur Veröffentlichung eines Gesetzesentwurfs war ja offensichtlich zutreffend, da der "Einbau" des REZ (siehe anderer Thread, bitte da auch separat ausdiskutieren) wie auch der "Umbau" des Familienzuschlags ja über eine redaktionelle Überarbeitung hinausgeht.
Zum Familienzuschlag (neu2021) habe ich eine Verständnisfrage:
Als Beamter, verheiratet, mit 2 Kindern (also quasi die BVerfG-Musterfamilie) bekommt man welche Zuschläge?
- Stufe 1: 149,36 EUR (für die Ehe)
- Stufe 2: 277,02x2= 554,04 EUR (je Kind, daher mal 2)
In der Summe: 703,40 EUR
Ist das richtig gerechnet?
Dann ist der Familienzuschlag in diesem Fall also deutlich höher als bisher (~404 EUR)?
Es wäre zu schön, um wahr zu sein