Ich denke schon, dass man sie zwingend beachten sollte, wenn man sie erstens aus freien Stücken selbst eingeht, zweitens auf sie verweist und drittens dabei darauf hinweist, dass man sie einhält. Hält man sie dann nämlich nicht ein, dann tätigt man zumindest an einer Stelle keine sachlich wahre Aussage - und damit konterkarierte man dann wiederum die Vereinbarung, was weder ihr noch der eigenen Glaubwürdigkeit guttun dürfte; und zwar das umso mehr, wenn man der Legislative im gleichen Zusammenhang eine "administrative Überkontrolle" vorwirft, die "die Regierungsfunktion auch stören" könne und deshalb "die Begrenzung [der Kontrolle] auf ein funktionsverträgliches Maß" fordert.
Teil der Vereinbarung ist die transparente Veröffentlichung der zum Nachvollzug nötigen Dokumente und also explizit des Referentenentwurfs, auf dessen Grundlage das Anhörungsverfahren basierte. Dem wird jedoch vonseiten der Regierung nicht nachgekommen, was zur Folge hat, dass jene, die sich im Thema nicht auskennen (und das wir mit Blick auf die vielen Gesetzentwürfe, über die Abgeordnete befinden müssen, die allergrößte Zahl der Bundestagsabgeordneten sein), nicht erkennen können, dass der Gesetzentwurf verfassungswidrig ist; denn der verfassungswidrige Gehalt wird erst im Vergleich erkennbar. Und diese Form der Verschleierung werte ich als weiteres (und recht starkes) Indiz dafür, dass keine weitere Änderung des Entwurfs geplant ist - denn wäre eine entsprechende Änderung geplant, bräuchte man nicht entsprechend intransparent vorzugehen.