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[Allg] Soli ab 2021?

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BaWülerin:
Nachdem bereits 2019 entschieden wurde, dass für die meisten der Abzug des Solidaritätszuschlages ab dem 01.01.2021 vollständig und für wieder andere (je nach Besoldungs-/Gehaltshöhe) teilweise wegfällt, habe ich gar nichts mehr davon gehört bzgl. Umsetzung etc.


Ich hatte tatsächlich bzgl. Corona und Co. damit gerechnet, dass sie da noch was ändern oder den Zuschlag einfach "umbenennen", aber auch hier nichts...


Kann ich also einfach so weiter davon ausgehen, dass ich ab dem 01.01.21 mehr ausgezahlt bekomme, da es beim Wegfall bleibt oder bin ich da viel zu blauäugig unterwegs?


Danke schonmal für eure/Ihre Rückmeldungen!

Ytsejam:
https://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tszuschlag#Rechtslage_ab_2021

:-)

Ich frage mich nur gerade, ob nicht doch erst der Soli abgezogen und erst mit der Lohnsteuererklärung für 2021 zurückgezahlt wird.

Ozymandias:
Wenn man ihn nicht bezahlen muss, wird er auch gar nicht abgezogen. Sollte in der Besoldungsmitteilung sichtbar sein, die im Dezember kommt.

Der Bund für Steuerzahler und andere raten auch schon für die Steuererklärung 2020 zum Einspruch, da der Solidarpakt 2019 ausgelaufen ist.

BaWülerin:
Die Rechtslage und die eigentliche Konsequenz hierdurch war soweit klar, trotzdem danke nochmal für Interessierte bzgl. des Links...


Ich war nur irritiert, ob es tatsächlich aufgrund der aktuellen Entwicklungen so kommen soll. Aber dann bin ich mal gespannt auf die Besoldungsmitteilung für 01/21 im Dezember ;)

Das mit dem Einspruch gegen einen evtl. Steuerbescheid unter Abzug des Solis bei der Steuererklärung 2020 war mir neu, aber ist ne Überlegung wert.


 

Garfield73:

--- Zitat von: BaWülerin am 26.10.2020 11:33 ---Das mit dem Einspruch gegen einen evtl. Steuerbescheid unter Abzug des Solis bei der Steuererklärung 2020 war mir neu, aber ist ne Überlegung wert.

--- End quote ---

Das ist so sinnlos wie ein Kropf. Im Regelfall sind alles Steuerbescheide sowieso schon vorläufig hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Soli.
Sollte eine gerichtliche Entscheidung gefallen sein, werden alle Bescheide von Amts wegen geändert.

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