Autor Thema: Jahressonderzahlung / Ende TZ in EZ; Beginn alter Vertrag  (Read 1902 times)

manu90

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Hallo zusammen,

eigentlich arbeite ich selbst im Personalwesen, aber ich bin gerade an meinem eigenen Fall etwas ins Grübeln gekommen und hoffe auf eure Denkanstöße ...  :-[ :-[

Bis zum 19.03.2020 war ich in Teilzeit in Elternzeit beschäftigt, dies ist bei uns als Vertrag 2 im System hinterlegt. Im Vertrag 1 war ich bis zu diesem Zeitpunkt in Elternzeit. Zum 20.03.2020 ist daher Vertrag 1, bei welchem ich in Elternzeit war, wieder in Vollzeit aufgelebt.
Nun war ich aber schwanger und bin am 21.04.2020 in Mutterschutz gegangen, der am 28.07.2020 geendet hat. Seit dem bin ich in Elternzeit.
In Vertrag 2 (TZ in EZ) habe ich 76,92 % gearbeitet.

Was ist denn nun Berechnungsgrundlage? Anspruch habe ich ja auf 12 Monate, eine Kürzung der JSZ ist ja unzulässig.

Vielen Dank für eure Hilfe und eure Antworten!

Spid

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Sofern die Geburt des Kindes, für das Elternzeit wahrgenommen wurde, nicht in 2020 war, ist die Bemessungsgrundlage der Februar, Satz 4 der PE zu §20 Abs. 2 TVÖD.

manu90

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Meine erste Tochter ist 2017 geboren, die zweite jetzt 2020.
Und ist dann die TZ also 76,92 % oder die Vollzeit massgebend?
« Last Edit: 27.11.2020 22:26 von manu90 »