Autor Thema: Corona-Sonderzahlung  (Read 69745 times)

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Corona-Sonderzahlung
« am: 26.10.2020 12:19 »
Bitte hier Diskussionen zur Corona Sonderzahlung

Informationsseite dazu:
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2020/corona-sonderzahlung.html

Soziale

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #1 am: 26.10.2020 13:44 »
Hinweis: Im Tarifvertragstext Stand 26.10.2020 ist keine Corona-Sonderzahlung für die S- und P-Entgeltgruppen erwähnt. Nach Gewerkschaftsangaben ist eine Übertragung auf die S- und P-Entgelgruppen jedoch sicher.

Ist hier auch der Sue mit gemeint oder wie verhält es sich damit?

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #2 am: 26.10.2020 13:48 »
Beschäftigte im SuE sind doch in Entgeltgruppen der S-Tabelle eingruppiert.

Börnie

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #3 am: 26.10.2020 16:19 »
Ist die Corona-Sonderzahlung nur von der Steuer befreit oder auch von den Sozialversicherungsbeiträgen?

Kimonbo

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #4 am: 26.10.2020 19:36 »
Die Zahlung gilt auch für Bundesbeamte  ????

frankeee85

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #5 am: 26.10.2020 20:33 »
Die Zahlung gilt auch für Bundesbeamte  ????

Das würde mich auch interessieren. Wäre ein Unverschämtheit, wenn es für die Bundesbeamten nicht gelten würde..

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #6 am: 26.10.2020 20:36 »
Eine tarifliche Regelung kann niemals Geltung für Beamte haben.

frankeee85

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #7 am: 26.10.2020 20:36 »
Ist die Corona-Sonderzahlung nur von der Steuer befreit oder auch von den Sozialversicherungsbeiträgen?

Genau. Steuern oder sonstige Abgaben wird man nicht haben. Du wirst eine Netto Zahlung bekommen. Aber: Die Zahlung wird als Einkommen auf der Lohnsteuerbescheinigung zu sehen sein, sodass die Steuerlast auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung anteilig erhöht wird.

frankeee85

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #8 am: 26.10.2020 20:39 »
Eine tarifliche Regelung kann niemals Geltung für Beamte haben.

Das bedeutet aber nicht, dass die Zahlung den Bundesbeamten vorenthalten wird, oder?

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #9 am: 26.10.2020 20:46 »
Inwiefern könnte eine Zahlung, die nicht zusteht, vorenthalten werden?

frankeee85

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #10 am: 26.10.2020 21:06 »
Inwiefern könnte eine Zahlung, die nicht zusteht, vorenthalten werden?

Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen werden nahezu 1:1 auf die Bundesbeamten übertragen. Ich wüsste nicht, weshalb der Dienstherr den Bundesbeamten die Sonderzahlung vorenthalten sollte.

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #11 am: 26.10.2020 21:16 »
Welche Entscheidungen der Besoldungsgesetzgeber treffen wird, ist unbekannt. Aus der Tarifeinigung lassen sich keinerlei Ansprüche für Beamte ableiten.

schnitzelesser

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #12 am: 26.10.2020 21:35 »
Ist die Corona-Sonderzahlung nur von der Steuer befreit oder auch von den Sozialversicherungsbeiträgen?

Genau. Steuern oder sonstige Abgaben wird man nicht haben. Du wirst eine Netto Zahlung bekommen. Aber: Die Zahlung wird als Einkommen auf der Lohnsteuerbescheinigung zu sehen sein, sodass die Steuerlast auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung anteilig erhöht wird.
Haufe schreibt dazu: "Die steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise ist nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung des Kalenderjahres 2020 auszuweisen und muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden."

Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/corona-sonderzahlungen-bis-1500-euro-steuerfrei_78_514044.html

valentin

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #13 am: 27.10.2020 10:11 »
gibt es die Sonderzahlung nur für Beschäftigte im Pflegebereich oder bekomme ich - TVöD-K im Rathaus tätig - diese auch?

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #14 am: 27.10.2020 10:23 »
TVÖD-K im Rathaus? Sachen gibts...

Für den Pflegebereich - sofern er nach der P-Tabelle bezahlt wird - gibt es die einmalige Corona-Sonderzahlung überhaupt nicht. Sofern Du in einer Entgeltgruppe der Anlage A eingruppiert bist und Dein Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, hast Du Anspruch auf die einmalige Corona-Sonderzahlung.