Natürlich findet das Subsidiaritätsprinzip auch ohne Marktwirtschaft und insbesondere auch in Planwirtschaften Anwendung, siehe die Ausführungen von Fukuyama in State Building zur Einordnung von Ordnungsprinzipien. Davon ab ist Staatsrecht auch eine Wissenschaft, weshalb Deine übrigen Vorbringungen alleine deshalb nicht tragen - hinzu tritt, daß die Diskussion ohnehin nicht dergestalt begrenzt war und es ohnehin darum geht, ob das Subsidiaritätsprinzip ein marktwirtschaftliches Prinzip sei - was es, wie dargelegt, nicht ist.