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Corona-Sonderzahlung

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Spid:
Den AG fragen. Oder den PR/BR fragen, der dies auch wissen muß, da Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen nur bei Tarifgebundenheit des AG gelten.

sonwik:
Hallo

Ich war vom 01.04. - 31.10.2020 als Saisonkraft (Vollzeit) auf dem Bauhof einer kleinen Gemeinde tätig.
Somit würde mit die Sonderzahlung auch zustehen? 

Gruß sonwik

Wdd3:
Ja

andi1504:
Hallo zusammen,

wir haben eine Auszubildende in Teilzeitausbildung. Die Frage ist nun, ob die Corona-Sonderzahlung entsprechend der Teilzeit zu kürzen ist oder nicht. Der TV Corona-Sonderzahlung enthält hierzu keine Regelung. Ich neige dementsprechend zu der Auffassung, dass die Sonderzahlung nicht zu kürzen ist.

Wie seht Ihr das?

Danke

Spid:
Es wird doch explizit auf §24 Abs. 2 TVÖD verwiesen.

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