Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona-Sonderzahlung
Spid:
Den AG fragen. Oder den PR/BR fragen, der dies auch wissen muß, da Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen nur bei Tarifgebundenheit des AG gelten.
sonwik:
Hallo
Ich war vom 01.04. - 31.10.2020 als Saisonkraft (Vollzeit) auf dem Bauhof einer kleinen Gemeinde tätig.
Somit würde mit die Sonderzahlung auch zustehen?
Gruß sonwik
Wdd3:
Ja
andi1504:
Hallo zusammen,
wir haben eine Auszubildende in Teilzeitausbildung. Die Frage ist nun, ob die Corona-Sonderzahlung entsprechend der Teilzeit zu kürzen ist oder nicht. Der TV Corona-Sonderzahlung enthält hierzu keine Regelung. Ich neige dementsprechend zu der Auffassung, dass die Sonderzahlung nicht zu kürzen ist.
Wie seht Ihr das?
Danke
Spid:
Es wird doch explizit auf §24 Abs. 2 TVÖD verwiesen.
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