Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona-Sonderzahlung
Spid:
Ja.
dönis:
Vielen Dank!
Fixel:
Hallo zusammen,
meine Frau arbeitet angelehnt an den TVöD als Erzieherin.
Seit September 2019 hat sie ein Beschäftigungsverbot, da sie schwanger war.
Ab dem 25.03.20 war sie in Mutterschutz. 02.05.20 Geburt des Kindes, bis heute in Elternzeit.
Hat sie Anspruch auf die Prämie?
Das Geld wurde bereits überwiesen, jedoch hat sie eine Mail bekommen, dass sie das Geld wieder zurücküberweisen soll, da sie keinen Anspruch hat.
LG
Spid:
Der Begriff Mutterschutz ist falsch verwendet.
Dann bestand doch Anspruch auf Mutterschaftsgeld an mindestens einem Tag zwischen dem 01.03. und dem 31.10. - und somit Anspruch auf die Sonderzahlung.
Bobby90:
Nochmal wegen dem Corona Bonus. Der wurde bei uns schon im November überwiesen. Das hatte ich nicht gemerkt. Dachte das war mehr wegen dem Weihnachtsgeld.
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