Autor Thema: Corona-Sonderzahlung  (Read 69732 times)

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #75 am: 11.11.2020 10:01 »
Mit säumigen Schuldnern geht man eben um, wie man mit säumigen Schuldnern umgeht. Öffentliche AG sind weder besonders zuverlässige noch besonders vertrauenswürdige noch besonders angenehme Schuldner.

stefan77

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #76 am: 11.11.2020 10:21 »
Mit säumigen Schuldnern geht man eben um, wie man mit säumigen Schuldnern umgeht. Öffentliche AG sind weder besonders zuverlässige noch besonders vertrauenswürdige noch besonders angenehme Schuldner.

Ok, deine Meinung. Aber wahrscheinlich verklagst du auch deinen Nachbarn, wenn der Apfelbaum über den Zaun reicht ???

Alles gut, jeder lebt sein Leben so, wie er will.

Das ist nur so überhaupt nicht mein Weg!

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #77 am: 11.11.2020 10:26 »
Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.

Spidersangel

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #78 am: 11.11.2020 10:53 »
Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.

Danke Spid für diesen Beitrag.

Genau das ist der springende Punkt.
Wozu gibt es Gesetze?
Als AN gibt es nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Für diese Rechte haben vorherige Generationen von AN gekämpft.
Und ja, ich habe auch gekämpft, da mir mein AG ca. 200.000 € rechtswidrig unterschlagen hat.
Wer solche Summen als "Apfelbaum" bezeichnen möchte, der soll es tun.

werop

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #79 am: 11.11.2020 13:15 »
Was wäre denn, wenn es genau anders herum wäre: AG zahlt zu viel aus und kommt nach einiger Zeit mit der Rückforderung. Würde der AG auch verständnisvoll darauf verzichten?

Ich sehe es wie die Vorschreiber mit der Ergänzung, dass man immer erstmal/einmal das Gespräch suchen sollte. Ist doch bei Einsicht auch die einfachste und schnellste Lösung. Nur macht man das einmal, gerade wenn einem völliges Unwissen gepaart mit Arroganz entgegengebracht wird.

Bei Menschen, die immer nachgeben (obwohl sie zumindest teilweise im Recht sind) wird es immer wieder versucht. Wer das mit sich machen lässt, ist irgendwann selber schuld.

Wdd3

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #80 am: 11.11.2020 13:41 »
Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.

Danke Spid für diesen Beitrag.

Genau das ist der springende Punkt.
Wozu gibt es Gesetze?
Als AN gibt es nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Für diese Rechte haben vorherige Generationen von AN gekämpft.
Und ja, ich habe auch gekämpft, da mir mein AG ca. 200.000 € rechtswidrig unterschlagen hat.
Wer solche Summen als "Apfelbaum" bezeichnen möchte, der soll es tun.

Da du die Äpfel ansprichst... Bisher ging es um 200 €. Wenn du jetzt 200 000 € anbringst halte ich diese im Vergleich für Birnen... ::)

Börnie

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #81 am: 11.11.2020 13:59 »
Wie hoch ist eigentlich die Zulage in folgendem Beispiel:

Beschäftigter ist in EG 8 eingruppiert, führt Tätigkeiten nach EG 9b aus und erhält eine entsprechende Zulage wegen des Besuchs des VL 2 nach Ziff. 7 Abs. 3 der Vorbemerkungen zur Anlage 1.
Nach Abs. 3 Satz 4 müsste er doch 400 Eur bekommen, oder?

4Sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die von der Entgeltgruppe abhängen,
richten sich während der Zeit, für die die Zulage zu zahlen ist, nach der der Tätigkeit der/des Beschäftigten entsprechenden Entgeltgruppe.

Spid

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« Antwort #82 am: 11.11.2020 14:12 »
Nein, die Sonderzahlung beruht nicht auf den Regelungen des TVÖD, sondern auf einem eigenen Tarifvertrag.

stefan77

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #83 am: 11.11.2020 14:13 »
Und Du streichelst einem säumigen Schuldner auch noch nach Monaten das Köpfchen. Diese verbreitete Einstellung dürfte maßgeblich die endlose Umsetzungsdauer simpler tariflicher Regelungen bei einer Reihe öffentlicher AG befördern und diese in Ihren Tun bestärken.

Also ich möchte ja keinen Streit anzetteln, nachher verklagst du mich noch, weil ich im Internet eine falsche Aussage getroffen habe.


Es geht nicht darum, dass der Leser meiner Empfehlung auf Geld verzichten soll, sondern etwas besonnener vorzugehen.
Zudem ist der Arbeitgeber noch längst kein Säumiger Schuldner! Die Zahlung ist aktuell noch gar nicht fällig, dass müsstest du als Experte (das meine ich positiv) doch wissen.
Trotzdem gingen hier die letzten Empfehlungen umgangssprachlich direkt in die "Richtung" erst Klage androhen und dann gucken, ob der Arbeitgeber nicht sowieso gezahlt hätte.


Ich bleibe dabei, das wäre überhaupt nicht meine "Art".
Und glaube mir, ich verzichte deshalb nicht häufig auf Geld.

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #84 am: 11.11.2020 14:23 »
Deine Aussage bezog sich auch auf den ehemaligen AG - und da war die Zahlung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

Börnie

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #85 am: 11.11.2020 16:34 »
Nein, die Sonderzahlung beruht nicht auf den Regelungen des TVÖD, sondern auf einem eigenen Tarifvertrag.
Stimmt macht von der Argumentation her sinn, sonst wäre ja im Umkehrschluss eine Auszahlung an die Beschäftigten in der P- oder S-Tabelle nicht möglich (gewesen), wenn der TV-Corona-Soderzahlung 2020 nicht noch die Protokollnotiz ergänzt worden wäre.

Börnie

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #86 am: 18.11.2020 15:07 »
Eine Frage noch: M.m. nach wurde aber der Verweis auf die EG N (Notfallsanitäter) im TV-Corona-Sonderzahlung vergessen. Einen Verweis auf § 58 Nr. 2 Abs. 2 TVöD BT-V finde ich nicht in der PE zu § 2 TV-Corona-Sonderzahlung 2020. Daher hätten doch die Notfallsanitäter in EG N eigentlich keinen Anspruch auf die Corona-Sonderzahlung. Oder sehe ich das falsch, @Spid?

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #87 am: 18.11.2020 15:18 »
Das siehst Du richtig.

Börnie

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #88 am: 18.11.2020 16:22 »
Das siehst Du richtig.
Na herzlichen Glückwunsch.
Dazu noch, dass die KollegInnen in der EG S9 nur die 400 EUR kriegen und die in EG S8b 600 EUR bekommen, obwohl beide Tabellenwerte mit JSZ haargenau gleich sind....
Was ich mich Frage, warum haben die TVP nicht einfach die Entgeltgruppen, die Sie mit der Corona-Sonderzahlung beglücken wollen, im TV Corona-Sonderzahlung 2020 benannt, sondern sind den "Weg" über die PE mit den Verweisungen auf die §§ in den Besonderen Teilen gegangen?
Beim Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2018 (TV Sonderzahlung 2018) ist man genau diesen Weg damals gegangen:
Zitat
§ 2
Einmalige Sonderzahlung

(1) 1Beschäftigte, die in eine der Entgeltgruppen 1 bis 6, S 2 bis S 4, P 5 oder P 6
eingruppiert sind, erhalten eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 250 Euro, wenn
ihr Arbeitsverhältnis am 1. März 2018 bestand und an mindestens einem Tag zwischen
dem 1. März und dem 31. Dezember 2018 Anspruch auf Entgelt besteht. 2§ 24 Abs. 2
TVöD gilt entsprechend. 3Maßgeblich sind die jeweiligen Verhältnisse am 1. März 2018.
Das wäre doch viel einfacher gewesen und hätte nicht zu diesem ganzen durcheinander wie jetzt geführt....

Spid

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Antw:Corona-Sonderzahlung
« Antwort #89 am: 18.11.2020 16:30 »
Im ersten veröffentlichten Entwurf hatten die TVP ja sogar alle vergessen, die nicht in die "normalen" Entgeltgruppen eingruppiert sind...