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Corona-Sonderzahlung

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Tizian:
Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.

Kommunalgenie:

--- Zitat von: Tizian am 24.11.2020 15:55 ---Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.

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1. Für alle die am 01.10.2020 in einem Av bei dem tarifgebundenen AG standen und zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.10.2020 einen Tag Anspruch auf Entgelt hatten.
2. ja

Organisator:

--- Zitat von: Tizian am 24.11.2020 15:55 ---Ich hätte zwei kleine Fragen:
1. Gibt es die Corona-Sonderzahlung auch für kurzfristig Beschäftigte?
2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.

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Zu 2. Ist die Unfallversicherung nicht auch Bestandteil der Sozialversicherung? Und abgesehen davon, wie hoch ist den dein Beitrag zur Unfallversicherung?

Tizian:
Stimmt, UV ist Bestandteil der Sozialversicherung. Unser Beitrag für die UV richtet sich nach dem meldepflichtigen Entgelt (Gemeinde bis 20.000 Einwohner) und das sind heuer 0,72 € pro 100 € Entgelt.
Und wegen der kurzfristigen Beschäftigten habe ich nachgefragt, weil die geringfügig Beschäftigten in dem KAV-Rundschreiben extra aufgeführt sind.
Ich glaube, man macht sich manchmal mehr Arbeit, als eigentlich nötig, weil man zu weit und viel denkt  :)

bgler:

--- Zitat von: Tizian am 24.11.2020 15:55 ---2. Da die Sonderzahlung steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversicherungsfrei ist - wird sie dann auch nicht auf die Unfallversicherung angerechnet?
Ich habe hierzu leider nirgends Aussagen gefunden.

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Inwiefern angerechnet? Meinst du bei der Ermittlung des Arbeitseinkommens als Berechnungsgrundlage für etwaige Leistungsansprüche?
Zum UV-Beitrag: Bei der Corona-Sonderzahlung handelt es sich nicht um beitrags- und nachweispflichtiges Arbeitsentgelt in der UV, sie spielt somit bei der Beitragsfestsetzung für 2020 im kommenden Jahr keine Rolle. => Ihr als Arbeitgeber habt diese Sonderzahlung also in euren Lohnnachweis nicht einfließen zu lassen.

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