TVÖD-K im Rathaus? Sachen gibts...
Für den Pflegebereich - sofern er nach der P-Tabelle bezahlt wird - gibt es die einmalige Corona-Sonderzahlung überhaupt nicht. Sofern Du in einer Entgeltgruppe der Anlage A eingruppiert bist und Dein Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat, hast Du Anspruch auf die einmalige Corona-Sonderzahlung.