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[BY] Allgemeine Fragen (Stufenanerkennung, Eingangsamt, Beförderung)

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Feidl:
zu 1.
Bisherige Zeiten können berücksichtigt werden

zu 2.
theoretisch ja, praktisch ist es eine seltene Ausnahme.

zu 3.
Verkürzung Probezeit ist möglich, aber Mindestprobezeit (6 Monate) muss eingehalten werden. Danach kann sofort nach A10 befördert werden. (Beförderungsverbot gilt erst nach der letzten Beförderung oder nach Einstellung in ein Beförderungamt, A9 wäre aber das Eingangsamt).

pat:
Vielen lieben Dank !!! ;)

Admin:

--- Zitat von: Kleeblatt am 26.10.2020 21:05 ---Können Angestellte in E11 kein Gesetz lesen?
Ein Blick ins  richtige Fachgesetz hilft ungemein bei der Findung der Antwort.

Einem Angestellten bis E8 wäre die Frage beantwortet worden.

--- End quote ---

Schön, daß du die Grenze deiner Hilfsbereitschaft zwischen E8 und E9 ziehst. Diese Grenze möchten wir aber bitte nicht hier im Forum etablieren. Hier wird sogar B11ern geholfen!

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