Autor Thema: Vorauswahl bei Ausschreibung für mehrere zu vergebende Stellen  (Read 1507 times)

Sarnic

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Hallo zusammen,

wie verhält es sich, wenn man sich auf eine dieser Stellen bewirbt und sowohl die erforderlichen als auch die 'gern gesehenen' Kriterien vollumfänglich erfüllt?
Darf dann, aufgrund der Vielzahl der wohl eingegangenen Bewerbungen anhand der Bewerbungsunterlagen, bereits eine Vorauswahl getroffen werden? Also, dass praktisch diejenigen rausfallen, die zwar die vorgegebenen Bedingungen erfüllen, aber erst nach Sichtung der vorliegenden Fakten die Auswahl 'verschärft'?
Oder greift auch hier, dass sämtliche, die die lt. Ausschreibung gestellten Bedingungen erfüllen ebenso Beachtung finden müssen und zum Gespräch geladen werden?

Leider habe ich zu solch einer Konstellation im Netz nichts finden können - daher wende ich mich mit meinen Fragen an euch.

Herzlichen Dank schon einmal vorab.

VG
Sarnic

Spid

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TV-Lund TV-H treffen zur Stellenbesetzung keine Regelung.

Sarnic

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Danke für die Antwort.

Ist für solche Fragen das Unterforum 'Allgemeine Diskussion' dann korrekt?

was_guckst_du

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...wer die geforderten Anforderungen vollumfänglich erfüllt, wäre auch einzuladen...erfolgt in dieser Konstellation keine Einladung zu einem durchgeführten Auswahlverfahren, ist der Bewerberverfahrensanspruch verletzt und ein Grund zu einem Konkurrentenstreiverfahren geschaffen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Sarnic

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Danke für die Antwort.
Ich habe nun zwischenzeitlich die Fragen bei 'Allgemeine Diskussion' noch einmal gepostet.
Können wir da vielleicht weitere Nachfragen bitte besprechen?