Autor Thema: E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung  (Read 17856 times)

Matzl88

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E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« am: 26.10.2020 17:16 »
Hey Forum

Mit Begeisterung hab ich irgendwo gelesen das das Thema Jobbike endlich durch ist. Nun stellt sich mir die Frage ab wann kann man das in Anspruch nehmen?

Steht mir dies dann zu oder kann mir mein AG hier noch einen Strich durch die Rechnung machen?

Kenne mich mit dem Thema kaum aus, aber villeicht kann mir dann auch gleich mal jemand etwas auf die Sprünge helfen welches Modell dies dann sein wird und wie so eine Eltgeltunwandlung dann abläuft vom Kauf bis zum 100% bezahlten bike.

Gibt es da nen preisliches Limit für nen Rad?

Liebe Grüße und besten Dank.

Spid

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #1 am: 26.10.2020 17:23 »
Es bedarf jedenfalls einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen AG und AN dazu. Für alles weitere gilt es, die Fassung des entsprechenden Tariftextes abzuwarten, mit dessen Entwurf noch nicht einmal begonnen wurde, da die Erklärfrist zur Tarifeinigung ja gerade erst begonnen hat.

Amiga

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #2 am: 26.10.2020 19:46 »
Jetzt bekommt man schon einen Drahtesel, um nicht mehr mit seinem Klimawandelbeschleunigungsgerät fahren zu müssen. Ich glaube, die ticken nicht mehr ganz richtig. Vielleicht bin aber auch ich einfach schon verblödet. Kann alles sein.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #3 am: 26.10.2020 19:59 »
Wäre ein Dienst Pkw (auf 4 Räder), ein doppeltes Dienstrad?

Börnie

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #4 am: 27.10.2020 06:34 »
Das Leasing von Rädern per Entgeltumwandlung von ca. 2 Mio. Beschäftigten wird vor allen viel Begeisterung bei den  Sozialversicherungen erzeugen...

Spid

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #5 am: 27.10.2020 06:42 »
Zwangsversicherungssysteme auszutrocknen ist doch großartig. Der erste Schritt zur Abschaffung.

Isie

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #6 am: 27.10.2020 07:19 »
Eine Entgeltumwandlung für ein Jobbike ist steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich nicht mit einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu vergleichen. Das fehlte ja wohl gerade noch, wenn man durch einen Tarifvertrag und/oder eine arbeitsvertragliche Vereinbarung einen neuen Steuerfreibetrag erschaffen könnte. Solange es keine entsprechenden Gesetzesänderungen gibt, können nur bereits vorhandene Regelungen, z. B. Steuerfreiheit für Sachbezüge bis zur gesetzlichen Höchstgrenze, zum Tragen kommen.

Spid

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #7 am: 27.10.2020 07:27 »
Es hat auch niemand steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Ausnahmetatbestände durch Tarif-/Arbeitsvertrag behauptet. Jedoch können solche im Hinblick auf Elektromobilität und Leasingmodelle sowie allgemein bestehende nun erstmals im Tarifregime des TVÖD erstmals genutzt werden, weil eine Entgeltumwandlung zuvor rechtlich nicht möglich war, weil der AG das tariflich festgelegte Entgelt an den TB auszuzahlen hatte.

Isie

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #8 am: 27.10.2020 07:28 »
Zwangsversicherungssysteme auszutrocknen ist doch großartig. Der erste Schritt zur Abschaffung.

Ach nee.

Spid

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #9 am: 27.10.2020 07:31 »
Und was möchtest Du uns damit sagen?

stefan77

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #10 am: 27.10.2020 09:39 »
Ich finde die Regelung auch interessant, da es bei uns bislang auch wegen der tariflichen Möglichkeit scheiterte.

Man muss aber beachten, das vor allem Ver.di lange gegen das E-Bike-Leasing war. Nicht, dass jetzt alle denken, sie bekommen etwas geschenkt.


E-Bike-Leasing lohnt sich auch nicht so stark, wie immer alle denken.
Man sollte einmal ganz nüchtern den Kauf eines E-Bikes mit dem Leasing vergleichen. Beispiel:
- monatliche Leasing-Gebühren gibt es beim Kauf nicht
- fallen hohe Versicherungs-Gebühren an?
- wie hoch wird die Abschlussrate sein
- ist der Preis eines E-Bikes realistisch. Außer im Corona-Jahr zahlt kein Mensch den UVP, und selbst auf den Schaufenster-Preis bekommt man regelmäßig noch 10 %.
- least man das Fahrrad, dass man sich auch kaufen würde? Oder ist es plötzlich der Ferrari?

Dagegen steht dann die Ersparnis durch Steuern/SV.

Und hier muss man dann schauen, ob es wirklich besser ist, ein E-Bike zu leasen.

superbraz

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #11 am: 27.10.2020 09:42 »
jobrad lohnt sich nur, wenn der AG den entsprechenden Betrag aufs Brutto packt...
sonst ist es schrott...

eine Null-Prozent-Finanzierung mit späteren negativen Auswirkungen im Betracht auf Rente etc...

dann lieber Kaufen und fertig...aber kann jeder gern machen, wie er will.

WasDennNun

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #12 am: 27.10.2020 10:07 »
jobrad lohnt sich nur, wenn der AG den entsprechenden Betrag aufs Brutto packt...
sonst ist es schrott...
eine Null-Prozent-Finanzierung mit späteren negativen Auswirkungen im Betracht auf Rente etc...

dann lieber Kaufen und fertig...aber kann jeder gern machen, wie er will.
Ja, mehr Brutto bekommen lohnt sich immer, egal ob als Jobrad oder ohne.

Und ja, ist wie beim Dienstwagen: Oftmals eine schöngerechnete Mogelpackung fürs eigene EGO, was die wenigsten korrekt wirtschaftlich ausrechnen.

Andererseits, so ein Jobrad, welches man nach 3 Jahren für 15% "Restwert" (unversteuert?) übernehmen kann um es dann für 50% Restwert zu verkaufen (unversteuert?) ist ja auch bisserl was Netto für die Kekskasse

Kaiser80

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #13 am: 27.10.2020 10:56 »

Andererseits, so ein Jobrad, welches man nach 3 Jahren für 15% "Restwert" (unversteuert?) übernehmen kann um es dann für 50% Restwert zu verkaufen (unversteuert?) ist ja auch bisserl was Netto für die Kekskasse

Und dass dan bis zur Rente x-mal durchziehen...Unendliche Reichtümer. (Sofern der Zoll und FA das nicht spitzkriegen)

Matzl88

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Antw:E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
« Antwort #14 am: 27.10.2020 13:34 »
Hi, danke für eure Antworten.

In welchem zeitlichen Rahmen kann man denn mit der Niederschrift der aktuellen Fassung rechnen um die Sache Jobrad in Anspruch zu nehmen?

Wollte eigentlich das Rad Anfang November bestellen und hab garnicht mehr dran geglaubt das sowas tariflich mal irgendwann möglich sein wird 😂

Liebe Grüße Marcel