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E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung
Spid:
Zwangsversicherungssysteme auszutrocknen ist doch großartig. Der erste Schritt zur Abschaffung.
Isie:
Eine Entgeltumwandlung für ein Jobbike ist steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich nicht mit einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung zu vergleichen. Das fehlte ja wohl gerade noch, wenn man durch einen Tarifvertrag und/oder eine arbeitsvertragliche Vereinbarung einen neuen Steuerfreibetrag erschaffen könnte. Solange es keine entsprechenden Gesetzesänderungen gibt, können nur bereits vorhandene Regelungen, z. B. Steuerfreiheit für Sachbezüge bis zur gesetzlichen Höchstgrenze, zum Tragen kommen.
Spid:
Es hat auch niemand steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Ausnahmetatbestände durch Tarif-/Arbeitsvertrag behauptet. Jedoch können solche im Hinblick auf Elektromobilität und Leasingmodelle sowie allgemein bestehende nun erstmals im Tarifregime des TVÖD erstmals genutzt werden, weil eine Entgeltumwandlung zuvor rechtlich nicht möglich war, weil der AG das tariflich festgelegte Entgelt an den TB auszuzahlen hatte.
Isie:
--- Zitat von: Spid am 27.10.2020 06:42 ---Zwangsversicherungssysteme auszutrocknen ist doch großartig. Der erste Schritt zur Abschaffung.
--- End quote ---
Ach nee.
Spid:
Und was möchtest Du uns damit sagen?
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