E-Bike/Fahrrad Entgeltumwandlung

Begonnen von Matzl88, 26.10.2020 17:16

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Kaiser80


WasDennNun

Zitat von: Matzl88 in 27.10.2020 13:34
In welchem zeitlichen Rahmen kann man denn mit der Niederschrift der aktuellen Fassung rechnen um die Sache Jobrad in Anspruch zu nehmen?
Die Erklärungsfrist endet am 26. November 2020.
Also rechne nicht vor Mitte Januar damit.

stefan77

Ich kenne die Regelungen nicht genauer. Aber es ist doch wahrscheinlich so, dass jeder Arbeitgeber es umsetzen "kann" aber nicht muss, oder?

Dann ist wahrscheinlich selbst der Januar noch sehr sportlich!

BAT

Zitat von: Börnie in 27.10.2020 06:34
Das Leasing von Rädern per Entgeltumwandlung von ca. 2 Mio. Beschäftigten wird vor allen viel Begeisterung bei den  Sozialversicherungen erzeugen...

Nicht alle Beschäftigten haben ein SV - Brutto unter der BBG ;)

Isie

Und diejenigen, die unter der KV-BBG liegen, werden möglicherweise nicht unbedingt eins der teuersten Räder haben wollen. Und es sind auch nicht alle scharf auf ein Pedelec.
Ich schätze, dass jedes durch EGU finanzierte Jobrad eine Beitragsersparnis von durchschnittlich 10 EUR monatlich jeweils für AG und AN bringen wird. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass man die gesetzliche Sozialversicherung damit austrocknet.

Spid

Ach, jedes kleine bisschen hilft.

Isie

Du hältst die gesetzliche Sozialversicherung demnach nicht für eine wichtige Grundlage der sozialen Sicherheit in Deutschland?

Spid

Nein, Zwangsversicherungssysteme widern mich an.

BAT

Sozialversicherung ist gut. Jedoch in der Form, wie sie inzwischen hingebogen wurde, ein schlichter Unfug.

Was ist an der Arbeitslosenversicherung für Personen im öD mit Unkündbarkeit sozial? Faktisch ist man von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.

Schlicht pervers.

Joe kommunal

Gutes Stichwort ..

Warum gilt § 34 Abs. 2 TVÖD eigentlich nur für das Tarifgebiet West? Was war/ist der Hintergrund für diese Asozialität bzw. Ungleichheit?

Wann wird diese Ungleichheit abgeschafft? Gerne auch durch Streichung des Absatzes ...

Wdd3

Zitat von: WasDennNun in 27.10.2020 14:22
Zitat von: Matzl88 in 27.10.2020 13:34
In welchem zeitlichen Rahmen kann man denn mit der Niederschrift der aktuellen Fassung rechnen um die Sache Jobrad in Anspruch zu nehmen?
Die Erklärungsfrist endet am 26. November 2020.
Also rechne nicht vor Mitte Januar damit.

Da liegt noch Weihnachten und Neujahr dazwischen. Ich sag mal: Nicht vor Mitte Januar..

Spid

Zitat von: Joe kommunal in 28.10.2020 09:25
Gutes Stichwort ..

Warum gilt § 34 Abs. 2 TVÖD eigentlich nur für das Tarifgebiet West? Was war/ist der Hintergrund für diese Asozialität bzw. Ungleichheit?

Wann wird diese Ungleichheit abgeschafft? Gerne auch durch Streichung des Absatzes ...
Was genau wäre an der Regelung asozial? Was spricht gegen Ungleichheit?

Joe kommunal

Was spricht gegen die Beantwortung der Frage (außer Unkenntnis)?

AndreasG

Zitat von: Joe kommunal in 28.10.2020 09:25
Gutes Stichwort ..

Warum gilt § 34 Abs. 2 TVÖD eigentlich nur für das Tarifgebiet West? Was war/ist der Hintergrund für diese Asozialität bzw. Ungleichheit?

Wann wird diese Ungleichheit abgeschafft? Gerne auch durch Streichung des Absatzes ...

Weil die Regelung schon vor der Widervereinigung existierte aber irgendwann bei den Arbeitgebern auf Missfallen gestoßen ist. Als bei der Widervereinigung die 'Arbeitgeberseite darauf bestand diese Regelung nicht auf die neuen Bundesländer auszuweiten hat Verdi zugestimmt.

Abgeschafft wird es wenn Verdi zu der Erkentniss kommt das es abgeschafft werden muss UND das auch durchsetzen kann.

Spid

Zitat von: Joe kommunal in 28.10.2020 11:51
Was spricht gegen die Beantwortung der Frage (außer Unkenntnis)?

Nun, es handelt sich um drei Fragen. Die erste ist eine Banalität (weil die TVP das so vereinbart haben), die dritte eine für die Wahrsagerin beim Jahrmarktsbesuch - und die zweite behauptet Asozialität, was zunächst einmal der Klärung bedarf. Also?