Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Mitnahme der Stufenlaufzeit aus VKA

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Spid:
Ein Anspruch besteht jedenfalls nicht, weshalb es eher unangebracht ist, aus einem Einzelfall Rückschlüsse auf die allgemeine Handhabung zu ziehen. Da auch im TV Autobahn bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen die Probezeit keinerlei Auswirkungen hat, erschließt sich der Sinn des diesbezüglichen Hinweises nicht.

MaBu:
Mir wurde gesagt, dass das bei einem Wechsel auf dem öffentlichen Dienst bei jedem so gehandhabt wird.

Davon abgesehen, rein rechtlich besteht kein Anspruch, das ist korrekt.

Spid:
Ein Beschäftigungsverhältnis mit einem AG des öD war nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung und kann aufgrund der Mitgliederstruktur der KAV auch keinesfalls vorausgesetzt werden.

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