Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[HE] von TVÖD (Angestellter) zu A13 gehobener Dienst

<< < (2/2)

Mask:

--- Zitat von: danyfd am 28.10.2020 08:24 ---Herzlichen Dank für die Informationen.
Wie könne man die Beförderungen beschleunigen?
Gesetzlich sind es im gD bekanntlich alle 2 Jahre.

--- End quote ---

Es sind gemäß § 21 I 1 HBG mindestens zwei Jahre; bitte beachten, dass ist ein großer Unterschied. Über Ausnahmen hiervon kann nur der Direktor des LPA entscheiden und die sind selten (mir im gD keine bekannt).

Wie schnell die Beförderungen dann in der Praxis ablaufen, kann dir niemand sagen, da es von Behörde, Dienstposten, Haushaltslage uvm abhängig ist. Gerade bei (kleineren) Kommunalverwaltungen wird die Planstelle oft mit dem Dienstposten verknüpft, so dass eine Beförderung quasi automatisch alle zwei Jahre erfolgt.

Bei größeren Behörden oder auch der Landesverwaltung gibt es in der Regel Beförderungsrunden bei denen alle Beamte, die theoretisch befördert werden könnten, beurteilt werden. Der mit der besten Beurteilung kriegt dann die Beförderung.

Edit: Nicht vergessen, dass die Verbeamtung zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt, also erstmal drei Jahre Probezeit, dann ein Jahr Sperre nach der Probezeit, dann A 10 (frühestens) ab dann der Zwei-Jahres-Turnus.

bettelmusikant:
...wobei bereits nach zwei Jahren in der Probezeit befördert werden kann und hier ggf. die Probezeit selbst verkürzt werden könnte.

Mask:
Wenn er hervorragende Leistungen iSd § 10 HLVO erbringt, dann ja; aber auch hier, stark Behörden abhängig.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version