Herzlichen Dank für die Informationen.
Wie könne man die Beförderungen beschleunigen?
Gesetzlich sind es im gD bekanntlich alle 2 Jahre.
Es sind gemäß § 21 I 1 HBG
mindestens zwei Jahre; bitte beachten, dass ist ein großer Unterschied. Über Ausnahmen hiervon kann nur der Direktor des LPA entscheiden und die sind selten (mir im gD keine bekannt).
Wie schnell die Beförderungen dann in der Praxis ablaufen, kann dir niemand sagen, da es von Behörde, Dienstposten, Haushaltslage uvm abhängig ist. Gerade bei (kleineren) Kommunalverwaltungen wird die Planstelle oft mit dem Dienstposten verknüpft, so dass eine Beförderung quasi automatisch alle zwei Jahre erfolgt.
Bei größeren Behörden oder auch der Landesverwaltung gibt es in der Regel Beförderungsrunden bei denen alle Beamte, die theoretisch befördert werden könnten, beurteilt werden. Der mit der besten Beurteilung kriegt dann die Beförderung.
Edit: Nicht vergessen, dass die Verbeamtung zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt, also erstmal drei Jahre Probezeit, dann ein Jahr Sperre nach der Probezeit, dann A 10 (frühestens) ab dann der Zwei-Jahres-Turnus.