Autor Thema: [HE] von TVÖD (Angestellter) zu A13 gehobener Dienst  (Read 2879 times)

danyfd

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Hallo Community,

ich trete mal wieder mit der lästigen Frage der Verbeamtung an Euch heran.
Ich bin

- 35 Jahre jung
- kommunaler Beschäftigter, ausgebildeter Verwaltungsfachwirt
- seit 2005 im TVÖD
- Seit 01/2018 in EG 9C Stufe 4

Nun bin ich derzeit im Bewerbungsverfahren nach A13/EG12 (g.D.) und der "neue" AG ist gewillt zu verbeamten.

Meine Fragen nun:
- Sollte die Verbeamtung stattfinden, in welche Besoldung und Erfahrungsstufe werde ich gesteckt?
- Wie gestaltet sich das Ruhegehalt? Rente/Pension

Über ein paar hilfreiche Antworten würde ich mich natürlich freuen.
« Last Edit: 29.10.2020 02:32 von Admin2 »

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,805
- Besoldungsgruppe A 9

- ca. 1,8 % Pensionsanspruch pro Jahr, nach 40 Jahren der volle Anspruch von knapp 72 % der letzten Bruttobesoldung

Wenn die Alternative eine E 12 ist, lohnt sich die Verbeamtung nur, wenn schnelle Beförderungen zu erwarten wären.

Mask

  • Gast

Meine Fragen nun:
- Sollte die Verbeamtung stattfinden, in welche Besoldung und Erfahrungsstufe werde ich gesteckt?
- Wie gestaltet sich das Ruhegehalt? Rente/Pension

A9, die Stufe richtet sich nach 29 HBesG hier kannst du vereinfacht gesagt anpeilen, das alle Zeiten in EG 9 und höher angerechnet werden, Zeiten für Tätigkeiten darunter können, müssen aber nicht. Zu Pension, siehe Post von Organisator

danyfd

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Herzlichen Dank für die Informationen.
Wie könne man die Beförderungen beschleunigen?
Gesetzlich sind es im gD bekanntlich alle 2 Jahre.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,805
Herzlichen Dank für die Informationen.
Wie könne man die Beförderungen beschleunigen?
Gesetzlich sind es im gD bekanntlich alle 2 Jahre.

Auf welches Gesetz beziehst du dich da?

Da es keinen Rechtsanspruch auf Beförderung gibt, würde ich herausfinden, wie das in deiner Behörde gehandhabt wird. Daraus kannst du dir dann ungefähr ableiten, wann mit welchen Beförderungen zu rechnen ist und wie sich das im Vergleich zur E 12 (die du ja sofort bekommen würdest) rechnet.

Mask

  • Gast
Herzlichen Dank für die Informationen.
Wie könne man die Beförderungen beschleunigen?
Gesetzlich sind es im gD bekanntlich alle 2 Jahre.

Es sind gemäß § 21 I 1 HBG mindestens zwei Jahre; bitte beachten, dass ist ein großer Unterschied. Über Ausnahmen hiervon kann nur der Direktor des LPA entscheiden und die sind selten (mir im gD keine bekannt).

Wie schnell die Beförderungen dann in der Praxis ablaufen, kann dir niemand sagen, da es von Behörde, Dienstposten, Haushaltslage uvm abhängig ist. Gerade bei (kleineren) Kommunalverwaltungen wird die Planstelle oft mit dem Dienstposten verknüpft, so dass eine Beförderung quasi automatisch alle zwei Jahre erfolgt.

Bei größeren Behörden oder auch der Landesverwaltung gibt es in der Regel Beförderungsrunden bei denen alle Beamte, die theoretisch befördert werden könnten, beurteilt werden. Der mit der besten Beurteilung kriegt dann die Beförderung.

Edit: Nicht vergessen, dass die Verbeamtung zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgt, also erstmal drei Jahre Probezeit, dann ein Jahr Sperre nach der Probezeit, dann A 10 (frühestens) ab dann der Zwei-Jahres-Turnus.

bettelmusikant

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 129
...wobei bereits nach zwei Jahren in der Probezeit befördert werden kann und hier ggf. die Probezeit selbst verkürzt werden könnte.

Mask

  • Gast
Wenn er hervorragende Leistungen iSd § 10 HLVO erbringt, dann ja; aber auch hier, stark Behörden abhängig.