Autor Thema: Wird in meiner Einrichtung der passende Tarifvertrag angewandt  (Read 2054 times)

Danson

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Hallo, ich bin neu hier im Forum und absoluter Leihe in sachen Tarifrecht.Ich erhoffe mir von der Commuity antworten auf meine Fragen und wie ich mich verhalten soll.

Vorab: Angestellt Krankenpfleger, Teamleitung, kein Mitglied in der Gewerkschaft

Arbeitgeber: Ist ein Verein, Betreuungseinrichtung für Suchterkrankte, Mitglied beim Paritätischen

Vergütung: VKA West Verwaltung EG 7/5    80 € Leistungsprämie für Teamleitung

Meine Fragen sind
Wird im Verein der richtige Tarifvertrag angewandt?
Müsste es nicht der Tarifvertrag für Pflege und Betreuungseinrichtungen sein?
Wer legt den Tarifvertrag in so einer Einrichtung fest?
Wer legt die Prämie für Teamleitungen fest?

In der Entgeldverordnung vom TVÖD Kommunal für Gesundheitsberufe wird geschrieben, das eine Teamleitung in P10 eingruppiert werden soll.


Ich hoffe das die Informationen reichen, um einige Fragen beantworten zu können.
Ich danke euch vorab schonmal Herzlich.
Bleibt alle Gesund

Spid

  • Gast
Wenn keine beiderseitige Tarifbindung besteht, kann im Arbeitsvertrag die Anwendung jedes beliebigen Tarifvertrags vereinbart werden.

Danson

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Verstehe ich das richtig, wenn ich jetzt Mitglied bei Verdi wäre, müsste der andere Tarifvertrag Pflege und Betreuungeirichtung angewendet werden?
Also würde es reichen wenn ich Mitglied werde?

Ich weiss das Kollegen Mitglied bei Verdi sind, dort wird aber auch VKA Verwaltung angewandt.

Danke für die schnelle Antwort

Spid

  • Gast
Nein, das verstehst Du nicht richtig. Ich schrieb: beiderseitige Tarifbindung. Sofern der AG nicht Mitglied in einem der KAV ist, kannst Du Dein Geld an so viele Gewerkschaften verschwenden, wie Du willst, es hat dennoch keinerlei Wirkung.

Sozialarbeiter

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Du bekommst, was du ausgehandelt hast bzw. was in deinem Arbeitsvertrag drin steht. Unabhängig davon wo du Mitglied bist oder nicht. (Du wirst ja auch nicht nach IG Metall bezahlt, wenn du dort beitrittst...)
Such deinen Arbeitsvertrag raus und schreib hier mal rein worauf der sich bezieht bzw. was da interessantes zur Vergütung drin steht.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

WasDennNun

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Sicher? Wenn beide den Tarifvertrag "unterschrieben" haben. Also der AG VKA Mitglied, der AN ver.di. Dann dürfen sie ja nur Dinge aushandeln, die besser als der gemeinsam vereinbarte Tarifvertrag ist.
Das ist dann nämlich kein wünsch dir was Konzert mehr.

Frage: Ein Eintritt in de Gewerkschaft nach Av Unterschrift macht diesen dann ja nicht rückwirkend ungültig, richtig?

Spid

  • Gast
Zumindest in den Teilen, die nachteiliger für den AN sind, werden die Bestimmungen des Arbeitsvertrags durch die des Tarifvertrags überlagert, wenn nach Vertragsschluss beiderseitige Tarifbindung eintritt. Da Dein AG aber kein KAV-Mitglied ist, sind die Aussagen von @Sozialarbeiter für den Sachverhalt zutreffend.