Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern

Begonnen von karmapolice, 28.10.2020 08:59

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karmapolice

Weiß jemand von euch wie die unbestimmten Rechtsbegriffe "kompliziert" und "hochwertig" tarifrechtlich auszulegen/zu definieren sind? Macht das der AG selber, wenn der o. g. TV resp. die zugehörige EGO nichts dazu ausführen? Gut möglich, dass ich es auch einfach nicht gefunden habe; von daher wäre ein entsprechender Hinweis auch in Ordnung.

Spid

Sie sind entsprechend des Zusammenhangs auszulegen. Um welche konkreten Tätigkeitsmerkmale geht es denn?

karmapolice

Es geht um die Kompliziertheit, die einem Arbeitsgerät innewohnt. Konkret geht es um die Wartung komplizierter Atemschutzgeräte und hochwertiger Rettungsgeräte (Feuerwehrgerätewart).

Spid

Dann ist auf die Normalkompliziertheit und die Normalwertigkeit abzustellen, aus der sich das Atemschutz-/Rettungsgerät herausheben muß.

karmapolice

Ok, ich denke damit lässt sich was anfangen. Vielen Dank.