Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Wird in meiner Einrichtung der passende Tarifvertrag angewandt

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WasDennNun:
Sicher? Wenn beide den Tarifvertrag "unterschrieben" haben. Also der AG VKA Mitglied, der AN ver.di. Dann dürfen sie ja nur Dinge aushandeln, die besser als der gemeinsam vereinbarte Tarifvertrag ist.
Das ist dann nämlich kein wünsch dir was Konzert mehr.

Frage: Ein Eintritt in de Gewerkschaft nach Av Unterschrift macht diesen dann ja nicht rückwirkend ungültig, richtig?

Spid:
Zumindest in den Teilen, die nachteiliger für den AN sind, werden die Bestimmungen des Arbeitsvertrags durch die des Tarifvertrags überlagert, wenn nach Vertragsschluss beiderseitige Tarifbindung eintritt. Da Dein AG aber kein KAV-Mitglied ist, sind die Aussagen von @Sozialarbeiter für den Sachverhalt zutreffend.

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