Autor Thema: Interne Bewerbung- Vorgesetzten informieren  (Read 2015 times)

Büropflanze35

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Hallo,

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, die zum Anfang des Jahres ausläuft . Im Anschluss gehe ich wieder in ein unbefristetes AV in einer großen Stadtverwaltung bzw. einer Art eigenbetrieb. Trotzdem wir zur gleichen Personalabteilung gehören , gelten wir als „extern“. Nun gibt es eine externe Stellenausschreibung, die perfekt auf mich passen würde.Für interne Stellen Ausschreibung gilt bei uns: vor Bewerbung ist der Vorgesetzte zu informieren. Nun sind wir nicht direkt intern und ich weiß, dass es schon sehr schwer war, einen Ersatz für mich in der Elternzeit zu finden und meine Chefin alles daran setzen wird, um hier keine weitere Lücke füllen zu müssen.klartext: ich hätte Angst, dass sie den Wechsel „verhindert“ Beziehungsweise danach die Stimmung vergiftet ist (es war schon immer sehr schwierig und ist im ganzen Team bekannt).Zumal sie den evtl neuen Chef per du kennt.

2 fragen:
A) ist diese Regelung bekannt, dass bei internen Bewerbungen immer der Vorgesetzte zu informieren ist?

B) Würdet ihr es aus Loyalität machen, obwohl ich nicht dazu verpflichtet bin (da wir eine Art Eigenbetrieb sind und die Stelle extern ausgeschrieben war)

ike

  • Sr. Member
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Antw:Interne Bewerbung- Vorgesetzten informieren
« Antwort #1 am: 28.10.2020 03:47 »
Loyalität im Ö.D. - was ist das?
Wenn Dir die neue Stelle gefällt, bewerben!
Und wenn es eine externe Stellenausschreibung ist, braucht der Chef auch nicht in Cc:.

Lars73

  • Gast
Antw:Interne Bewerbung- Vorgesetzten informieren
« Antwort #2 am: 28.10.2020 06:28 »
Du gehst davon aus, dass deine Chefin es nicht erfahren würde? Unter den geschilderten Umständen würde ich davon Ausgehen, dass sie es sowieso erfährt. Ich würde dazu neigen zu informieren. Wenn sie es aus andere Quelle erfährt hat dies eventuell negative Auswirkungen auf das Verhältnis. Wenn du dich dadurch verbessern kannst ist es ja auch verständlich. Geht es um eine besser bezahlte Stelle. Dann könntest du ggf. sagen für das gleiche Gehalt auch gern bleiben zu wolln. Sonst aber die Chance nutzen zu wollen.

Ob die Regelung greift und wirksam ist kann man auf Basis des geschilderten schwer einschätzen. Es käme auf die genaue Formulierung an. Zumindest dürfte ein Verstoß wohl kaum ersthafte arbeitsrechtliche Folgen haben (dürfen).

Falke007

  • Gast
Antw:Interne Bewerbung- Vorgesetzten informieren
« Antwort #3 am: 28.10.2020 09:24 »
Ich kenne diese Regelung nicht und aus Loyalität (zu wem?) würde ich es auch nicht tun. Wenn deine Chefin dann aus Böswilligkeit (wie auch immer sie das machen will) den Jobwechsel verhindert, müsste man sich ihre Stelle vielleicht auch mal genauer angucken.

Je nach Verhältnis kann ein Vorgespräch aber natürlich auch böses Blut verhindern. Das kommt immer auf den Einzelfall an.