Der Freibetrag ist inzwischen aber erheblich höher als bei der Einführung. Bei der Anwendung des Verteilmodells reicht der monatliche Freibetrag häufig aus, so dass kein zu versteuernder Betrag mehr übrig bleibt. In diesem Fall macht es keinen Unterschied, ob Aufzehrmodell oder Verteilmodell. Wenn bei hohen Einkommen und damit auch hohem ZV-AG-Anteil der Freibetrag nicht ausreicht, wird der übersteigende Betrag mit bis zu 92,03 EUR monatlich pauschal versteuert.