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Absage wegen Qualifikationen?

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HarryHeinlein:
gefordert laut Stellenanzeige u. a.

--- Zitat ---Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung in Fachinformatik mit dem Schwerpunkt Systemintegration oder eine vergleichbare Ausbildung und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support.
--- End quote ---
Absagebegründung:

--- Zitat ---Ihre Qualifikationen entsprechen nicht dem in der Stellenausschreibung gefordertem Profil.
--- End quote ---
Alle anderen "Kann"-Qualifikationen erfülle ich.
Daher vermute ich, dass es nur an der Ausbildung liegen kann.
Jedoch denke ich das ein abgeschlossenes Studium in BWL mit dem Schwerpunkt IT und Berufserfahrung (auch in aktueller Stellung) unter "vergleichbare Ausbildung" und "idealerweise erste Berufserfahrungen" fallen?
Auszug aus der Beschreibung des Studienganges und der Vertiefung:

--- Zitat ---Absolventen mit diesem Schwerpunkt sind daher breit einsetzbar, sowohl in den klassischen Unternehmensbereichen Organisation und IT als auch in Unternehmensberatungen oder in Softwarehäusern mit betriebswirtschaftlicher Ausrichtung (wie SAP AG oder Software AG).
--- End quote ---
Weiterhin ist die Stelle als 9c ausgeschrieben, was ja auch dem unteren Spektrum eines Bachelors entspricht und daher fällt Überqualifizierung doch auch weg? Abgesehen das ich von dem Wording, eher auf Unterqualifizierung schließen würde?
Aktuell vermute ich einen anderen Grund für die Absage, die hat aber weniger mit meinen Qualifikationen zu tun. Bevor ich aber jemanden was falsches unterstelle würde ich mich freuen, wenn andere unbeteiligte mir ihre objektive Meinung mitteilen.

Spid:
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der geforderten Bildungsvoraussetzung und Deiner tatsächlichen formalen Bildung. Ein Maschinenbauingenieur ist auch kein Mechatroniker - und die beiden sind deutlich verwandter als die Bildungsabschlüsse im Sachverhalt.

Im Bereich IT beginnen Tätigkeitsmerkmale, die eine abgeschlossene einschlägige Hochschulbildung erfordern, im TVÖD bei E10 - was aber ohnehin für die Stellenbesetzung unbeachtlich ist.

Organisator:
Die Ausschreibung als E 9c irritiert mich etwas, da nach EntgO TVöD, Teill III Nr. 24 gar keine 9c exisitiert.
Liege ich da falsch?

@ TE welcher Tarifvertrag wird angewandt?

Ansonsten: Wenn der AG eine abgeschlossene Ausbildung fordert und diese nicht vorliegt ist diese formale Qualifikation eben nicht erfüllt. Ob und was der AG als "vergleichbar" ansieht bleibt nur ihm überlassen.
Objektiv liegt aber auch keine "vergleichbare Ausbildung" vor, da gar keine Ausbildung vorliegt.

HarryHeinlein:
Das bedeutet im Umkehrschluss das ein Wirtschaftsinformatiker auch nicht in Frage käme?
Denn bis auf den Namen des Studienganges sind die Inhalte stark identisch.
Laut meinem Abschlusszeugnis sind 9 Module/Vorlesungen aus dem IT-Bereich (darunter Wirtschaftsinformatik 1 und 2) was ca. 1/3 des Studienganges entspricht.

Bzgl. der Eingruppierung habe ich mich einer Information auf dieser Seite bedient:

--- Zitat ---E 9b, E 9 bis E 12   Fachhochschulstudium oder Bachelor
--- End quote ---

Tarifvertrag:

--- Zitat ---Eine leistungsgerechte Bezahlung nach der Entgeltgruppe 9c plus IT-Zulage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD)
--- End quote ---

Spid:
Würdest Du die Maurerarbeiten an Deinem Haus von einem Bauingenieur vornehmen lassen?

Der TVÖD hat keine IT-Zulage. Und auch keine Tätigkeitsmerkmale für die E9c im IT-Bereich hinterlegt.

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