Autor Thema: Absage wegen Qualifikationen?  (Read 17758 times)

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #15 am: 28.10.2020 13:47 »
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

RsQ

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #16 am: 28.10.2020 13:50 »
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Derlei hatte ich kürzlich auch. Da wurde jemand mit guten Kenntnissen in "Adobe Pagemaker" (das gibt es seit ca. 2000 nicht mehr) gesucht.

Oft ist die Qualität der Stellenausschreibungen wirklich unterirdisch.

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #17 am: 28.10.2020 13:58 »
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert. Gefordert ist eine "vergleichbare Ausbildung". Welche Ausbildung der AG für "vergleichbar" hält, liegt in seinem Ermessen. Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.

Kaiser80

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #18 am: 28.10.2020 14:16 »
Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.

Prince Charming  in Hochform ;D

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #19 am: 28.10.2020 15:06 »
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Qualifikation wäre?
Außer "Ermessensache" kommt da ja nichts, aber zeitgleich heißt es nur "x passt nicht, y passt nicht, z passt nicht". Wenn nichts passt, dann kann man gleich schreiben ich suche GENAU DAS und ENDE.
Ich habe den Kaufmann für IT-Systemmanagement genannt und inwieweit der sich von einem BWL: Schwerpunkt IT unterscheiden soll, außer das er einfacher ist bzw. bildungstechnisch weniger anspruchsvoll ist, ist mir auch schleierhaft.

Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert. Gefordert ist eine "vergleichbare Ausbildung". Welche Ausbildung der AG für "vergleichbar" hält, liegt in seinem Ermessen. Davon ab ist doch unbeachtlich, ob der AG Dich nehmen dürfte, er will Dich ja offenkundig nicht - was für mich auch sehr nachvollziehbar ist.

Wieder die einfache Frage nach einer konkreten "ähnlichen Ausbildung" nicht beantwortet und nur blabla des blablas wegen und dabei persönlich und ausfallend werden. Warum versuche ich überhaupt mit jmd. zu kommunizieren der es geschafft hat 12.500 Beiträge in EINEM Forum zu schreiben und dabei eine negative Quote hingelegt hat?
Zitat
Es dürfte fraglich sein ob hier im Sachverhalt eine vergleichbare Ausbildung vorliegt.
Zitat
Es ist somit nicht alles Ermessenssache, aber wenn man es richtig handhabt schon eine Menge.
Zitat
Du erfüllst die geforderte Qualifikation aber nicht
Nur blabla einmal konkrekt:
WAS IST EINE VERGLEICHBARE AUSBILDUNG und wenn man es "richtig" handhabt wäre dieser Fall jetzt nicht eingetreten und das Gegenteil von richtig ist falsch oder?

Zitat
Eine "ähnliche Qualifikation" ist doch überhaupt nicht gefordert
Wer hat das behauptet, außer dir keiner?
Ich habe das auch nur falsch von dir übernommen du Witzbold.
Meine eigentliche Frage sollte sein:
Zitat
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Ausbildung Qualifikation wäre?
Dann ergibt die andere Frage auch Sinn, aber das erfordert ein wenig selbstständiges Denken und nicht nur wenn -> dann Anweisungen durchzuführen, was ja scheinbar deine einzige Qualifikation ist.
Was ich auch nicht verurteile, man braucht auch solche Menschen. Wäre nur besser wenn es nicht grade mit meinen Steuergeldern wäre ;)
Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

edit

Außerdem habe ich geschrieben das die Stelle als E 9C ausgeschrieben ist was wie bereits geschrieben auf dieser Seite selbst als ab Bachelor klassifiziert wird. Wenn dein Kollege genau so hochintelligent ist wie du, sollte man ja meinen das sowas nicht passiert. Wenn also Personaler im ÖD wie du nicht wissen was sie eigentlich wollen, woher soll dann jmd wie ich das wissen? Der Unterschied ist, der eine wird dafür bezahlt, und nicht zu knapp, der andere nicht. Vielleicht denkst du da mal drüber nach.
« Last Edit: 28.10.2020 15:15 von HarryHeinlein »

FGL

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #20 am: 28.10.2020 15:18 »
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Warum versuche ich überhaupt mit jmd. zu kommunizieren der es geschafft hat 12.500 Beiträge in EINEM Forum zu schreiben und dabei eine negative Quote hingelegt hat?
Spids Anteil von positiven Bewertungen ist mit etwa einem Drittel noch ziemlich gut. Ein Viertel, ein Fünftel oder noch weniger ist zumindest meiner Wahrnehmung nach der Standard.

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #21 am: 28.10.2020 15:28 »
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Warum versuche ich überhaupt mit jmd. zu kommunizieren der es geschafft hat 12.500 Beiträge in EINEM Forum zu schreiben und dabei eine negative Quote hingelegt hat?
Spids Anteil von positiven Bewertungen ist mit etwa einem Drittel noch ziemlich gut. Ein Viertel, ein Fünftel oder noch weniger ist zumindest meiner Wahrnehmung nach der Standard.

Höflichkeit ist keine Einbahnstraße. Das jmd. jeden zweiten Satz mit einem Ausrufezeichen beendet kann ich ja noch als Tick oder Eigenart tolerieren, aber Angriffe bzw. die Verunglimpfung von mir als Person nicht.

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #22 am: 28.10.2020 15:30 »
Ich schrieb nur an einer Stelle „ähnliche Qualifikation“ - nämlich als ich dies aus Deiner Frage zitiert habe und Dir mitgeteilt habe, daß dies nicht gefordert sei. Du hast hingegen nicht nur mehrfach „ähnliche Qualifikation“ verwendet, sondern mehrfach danach gefragt, was eine solche sei. Was Du nicht gefragt hast, ist, was eine vergleichbare Ausbildung sei. Da die Frage nicht gestellt wurde, habe ich sie - naheliegenderweise - auch nicht beantwortet. Ich bin auch nicht ausfallend geworden, sondern habe lediglich eine Bewertung getroffen - in der mich Deine erneut demonstrierte intellektuelle Fehlleistung verbunden mit der Neigung, Dein daraus resultierendes Versagen - z.B. das zu fragen, was Du fragen möchtest - nicht nur auf mich zu projizieren, sondern Dich im selben Beitrag durch Zitat auch noch selbst der Lüge zu überführen, bestärkt haben.

Organisator

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #23 am: 28.10.2020 15:32 »
Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker. Oder mit einer vergleichbaren Ausbildung.

Was vergleichbar ist, wird Dir hier keine sagen können, da nur der Arbeitgeber weiß, was er für vergleichbar hält.

Und wenn sich dann jemand bewirbt, der keine Ausbildung als Fachinformatiker hat, oder etwas, was der Arbeitgeber als vergleichbare Ausbildung ansieht, ist er raus.

Auf deinen Fall bezogen:
Du hast keine Ausbildung
--> Du bist raus.

Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.

WasDennNun

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #24 am: 28.10.2020 15:39 »
Wieder die einfache Frage nach einer konkreten "ähnlichen Ausbildung" nicht beantwortet
Du hast keine vergleichbare Ausbildung. Sondern ein Studium.
Da gibt es Personaler, die (ob zu recht oder unrecht) dich dann nicht nehmen können, weil sie eben nicht  nach jemand mit vergleichbarer Qualifikation gesucht haben.


Zitat
Dann sag mir doch einfach was eine ähnliche Ausbildung Qualifikation wäre?
Du hast bestimmt eine bessere Qualifikation, ob das gut für den Job ist?
Vielleicht hätten sie dich auch eingeladen, wenn sie nicht nach vergleichbarer Ausbildung gesucht hätte und somit daran "gesetzlich" gebunden sind.
Kling t doof ist es auch, insbesondere wenn man solche Ausschreibungen macht und sich hinterher ärgert.

Zitat
Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Rüchtüch!

Aber immer noch kein Garant dafür, dich zu nehmen oder einzuladen.
Einige haben Angst davor jemanden Überqualifiziertes einzuladen.

Zitat
Außerdem habe ich geschrieben das die Stelle als E 9C ausgeschrieben ist was wie bereits geschrieben auf dieser Seite selbst als ab Bachelor klassifiziert wird.
Nö Quark mit soße, musste dich mit Tarifrecht und Eingruppierung mal auseinandersetzen.
Ist quasi nur eine Faustformel in welcher "geistigen" Liga die Tätigkeiten liegen.
Für ne E14 braucht man tarifrechtlich noch nicht mal einen Hauptschulabschluß.

Und das was echt verwirrend ist, dass es keine 9c für die IT gibt.

Also was folgern wir daraus:
Der Personaler der das Ausgeschrieben hat und dich angeschrieben hat ist wahrscheinlich einer der 80% Personaler, die ihren Job nicht können und Flachpiepen sind.

Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.
Oftmals ist der Hauptgrund der Looserpersonaler.
Sich bei einer solchen Stelle selbst zu beschränken, wo ja idR nicht 100 Bewerbungen reinkommen, da fällt mit fast kein Sachgrund ein.
Einer "wäre":
Der Vorgesetzte ist auch nur Fachinformatiker und möchte keinen Studierten unter sich.

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #25 am: 28.10.2020 15:45 »
edit

Außerdem habe ich geschrieben das die Stelle als E 9C ausgeschrieben ist was wie bereits geschrieben auf dieser Seite selbst als ab Bachelor klassifiziert wird. Wenn dein Kollege genau so hochintelligent ist wie du, sollte man ja meinen das sowas nicht passiert. Wenn also Personaler im ÖD wie du nicht wissen was sie eigentlich wollen, woher soll dann jmd wie ich das wissen? Der Unterschied ist, der eine wird dafür bezahlt, und nicht zu knapp, der andere nicht. Vielleicht denkst du da mal drüber nach.

Du kannst von mir aus auch was zu Reichsflugscheiben schreiben, es wird dadurch nicht zutreffender. Genau genommen begründet der Umstand, daß Du es geschrieben hast, die widerlegbare Vermutung, das es unzutreffend ist. Dazu, daß das mit E9c und Bachelor Unsinn ist, habe ich bereits in meiner ersten Antwort hinreichend ausgeführt. Zudem bin ich auch kein Personaler, weshalb man Deinen Edit auch wie folgt zusammenfassen kann: Blubb.

Kaiser80

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #26 am: 28.10.2020 15:55 »
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Meine Wahrnehmung: Immer mehr "unsauber" vorgetragene Sachverhalte, selbst auf sachliche Nachfragen zum SV wird schon Pampig geantwortet und wenn dann die korrkte Antwort/Aufklärung des SV präsentiert wir, diese aber nicht zur vorgefertigten Meinung eines TE passt, dann sind alle alle ganz ganz doof!
Ist aber meine Wahrnehmung generell, nicht nur hier im Forum.

HarryHeinlein

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #27 am: 28.10.2020 15:56 »
Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker. Oder mit einer vergleichbaren Ausbildung.

Was vergleichbar ist, wird Dir hier keine sagen können, da nur der Arbeitgeber weiß, was er für vergleichbar hält.

Und wenn sich dann jemand bewirbt, der keine Ausbildung als Fachinformatiker hat, oder etwas, was der Arbeitgeber als vergleichbare Ausbildung ansieht, ist er raus.

Auf deinen Fall bezogen:
Du hast keine Ausbildung
--> Du bist raus.

Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.

Danke, das ist etwas womit man arbeiten und verstehen kann.

Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?
Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?

Zitat
Ich schrieb nur an einer Stelle „ähnliche Qualifikation“ - nämlich als ich dies aus Deiner Frage zitiert habe und Dir mitgeteilt habe, daß dies nicht gefordert sei. Du hast hingegen nicht nur mehrfach „ähnliche Qualifikation“ verwendet, sondern mehrfach danach gefragt, was eine solche sei. Was Du nicht gefragt hast, ist, was eine vergleichbare Ausbildung sei. Da die Frage nicht gestellt wurde, habe ich sie - naheliegenderweise - auch nicht beantwortet.
Also zur Klarstellung: Weil ich aus Unwissenheit die Begriffe Qualifikation und Ausbildung Synonym verwendet habe (eine Ausbildung ist aus meiner Sicht eine Qualifikation und daher habe ich den Fehler gemacht das Synonym zu verwenden), hast du mich lediglich zitiert und den Begriff ebenfalls "falsch" verwendet obwohl für dich ersichtlich war was meine Frage war? Demnach hast du 100% Recht und ich bin blöd, damit kann ich leben. macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden und nur schnell was gesucht was du mir vorhalten konntest, was ich eher glaube und ehrlich gesagt hoffe.

Isie

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #28 am: 28.10.2020 16:00 »
Ist das nur meine Wahrnehmung oder sind die neuen Fragesteller in letzter Zeit deutlich aggressiver als sonst? Oder ist das vielleicht immer dieselbe Person mit neuem Account?

Meine Wahrnehmung: Immer mehr "unsauber" vorgetragene Sachverhalte, selbst auf sachliche Nachfragen zum SV wird schon Pampig geantwortet und wenn dann die korrkte Antwort/Aufklärung des SV präsentiert wir, diese aber nicht zur vorgefertigten Meinung eines TE passt, dann sind alle alle ganz ganz doof!
Ist aber meine Wahrnehmung generell, nicht nur hier im Forum.
Ihr habt beide recht. Allerdings sind manche Antworten auf unbeholfene Fragen eher geeignet, den Fragesteller zu vergraulen als ihm zu helfen.

Spid

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Antw:Absage wegen Qualifikationen?
« Antwort #29 am: 28.10.2020 16:04 »
Keine Ahnung wenn man im ÖD so sehr an das gebunden ist was man ausschreibt, sollte man vielleicht 2 Sekunden nachdenken bevor man die Stellenanzeige publiziert.
Aber wenn ich schon lese das u. a. "gute Kenntnisse" in der "Standardanwendung Internet Explorer" gewünscht sind, dann kann ich mir schon denken was da für eine hochqualifizierte Person sitzt.

Wenn ich es richtig verstehe hätte einfach "oder eine vergleichbare Qualifikation und haben idealerweise erste Berufserfahrungen im IT-Support." stehen müssen und schon wäre ich nicht direkt ausgeschlossen, korrigiere mich wenn ich falsch liege.

Es ist doch ganz einfach. Der Arbeitgeber möchte einen neuen Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Fachinformatiker. Oder mit einer vergleichbaren Ausbildung.

Was vergleichbar ist, wird Dir hier keine sagen können, da nur der Arbeitgeber weiß, was er für vergleichbar hält.

Und wenn sich dann jemand bewirbt, der keine Ausbildung als Fachinformatiker hat, oder etwas, was der Arbeitgeber als vergleichbare Ausbildung ansieht, ist er raus.

Auf deinen Fall bezogen:
Du hast keine Ausbildung
--> Du bist raus.

Sicherlich schränkt sich damit der Arbeitgeber bei der Auswahl potentieller neuer Arbeitnehmer ein. Das ist aber sein gutes Recht, bestimmt hat er Gründe dafür.

Danke, das ist etwas womit man arbeiten und verstehen kann.

Sprich in Zukunft ist es sinnfrei sich auf eine Stelle zu bewerben wo explizit eine Ausbildung oder "ähnliche Ausbildung" gefordert wird (außer es ist kaufmännisch^^).
Weiterhin kann es sinnvoll sein sich für E12 zu bewerben, da Master dann vielleicht ebenfalls ausgeschlossen sein kann?
Wäre eine Formulierung wie "Bachelorabschluss in Studiengang X oder einem verwandten Studiengang" ausreichend? Theoretisch müsste das ja Masterabsolventen auch bereits formell ausschließen?

Zitat
Ich schrieb nur an einer Stelle „ähnliche Qualifikation“ - nämlich als ich dies aus Deiner Frage zitiert habe und Dir mitgeteilt habe, daß dies nicht gefordert sei. Du hast hingegen nicht nur mehrfach „ähnliche Qualifikation“ verwendet, sondern mehrfach danach gefragt, was eine solche sei. Was Du nicht gefragt hast, ist, was eine vergleichbare Ausbildung sei. Da die Frage nicht gestellt wurde, habe ich sie - naheliegenderweise - auch nicht beantwortet.
Also zur Klarstellung: Weil ich aus Unwissenheit die Begriffe Qualifikation und Ausbildung Synonym verwendet habe (eine Ausbildung ist aus meiner Sicht eine Qualifikation und daher habe ich den Fehler gemacht das Synonym zu verwenden), hast du mich lediglich zitiert und den Begriff ebenfalls "falsch" verwendet obwohl für dich ersichtlich war was meine Frage war? Demnach hast du 100% Recht und ich bin blöd, damit kann ich leben. macht dich aber rein menschlich zu Müll. Vielleicht hast du meine eigentlich Frage aber nicht wirklich verstanden und nur schnell was gesucht was du mir vorhalten konntest, was ich eher glaube und ehrlich gesagt hoffe.
Wer einen Master hat, hat doch regelmäßig auch einen Bachelor und erfüllt somit die Anforderung.

Ich habe überhaupt nichts falsch verwendet. Wenn ich Gedichte interpretieren wollte, würde ich mich mit Germanistik beschäftigen - will ich aber nicht. Ich nehme das, was geschrieben steht. Fehler gegen zulasten dessen, der sie macht.