Guten Tag,
durch die vielen hilfreichen Beiträge zu meinem letzten Fragen, wollte ich noch zwei Sache nachfragen, die bei mir auf Arbeit noch unklar sind. Grundlagen: TVöD Bund mit Zeitkonto mit Kernarbeitszeiten (von Mo-Fr 9-14Uhr)
1. Wochenendarbeit: An sich habe ich einen standardmäßigen Bürojob, muss aber manchmal zu Messen und Veranstaltungen am Wochenende. Ich wollte einfach mal nachfragen, wie das allgemein ist, wenn ich z.B. am Wochenende mal keine Zeit habe, ob ich trotzdem zur Arbeit muss (insbesonders Sonn- und Feiertage).
An sich gilt ja § 6 Abs. 5 TVöD:
"(5) Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet."
und somit ist klar, dass ich ggf. Sonntags arbeiten müsste.
Wir haben eine Dienstvereinbarung zu unseren Arbeitszeiten in denen steht:
"Als regelmäßige tägliche Soll-Arbeitszeit ist ein Fünftel der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zugrunde zu legen. Abweichend kann zur Sicherung des Betriebsablaufes die Verteilung der Arbeitszeit auf alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, in den Dienstplänen festgelegt werden." -- Also werden Sonn- und Feiertrage ausgeschlossen?
Im Arbeitsvertrag steht nur: "durchschnittliche Wochenarbeitszeit werden 40 Wochenstunden vereinbart."
Bin ich verpflichtet auch am Sonn- und Feiertag zu arbeiten?
2. Wochenendzuschlag:
Kann dieser abweichend zum Tarifvertrag einfach ausgesetzt werden? Wir bekommen jedes Jahr eine E-Mail von der Personalabteilung mit:
"Alle Mitarbeiter haben sich am Samstag, den xx.xx.xxxx freizuhalten. Für die an dem Tag geleisteten Stunden erfolgt ein Freizeitausgleich ohne jeglichen Zuschlag."
Dort ist eine Veranstaltung, bei der viele (nicht alle) Mitarbeiter aushelfen und arbeiten. Ich habe Mitarbeiter gefragt, und die sagten, dass für einzelne Tage der Zuschlag ausgesetzt werden kann, keiner kennt jedoch eine rechtliche Grundlage hierfür und das klingt ziemlich ... merkwürdig.
Vielen Dank, ich hoffe ich könnt mir eine Einschätzung für diese Belange geben. Natürlich weiß ich, dass hier keine bindende und vollumfängliche Rechtsberatung erfolgen kann, trotzdem fande ich die Kommentare bei dem letzten Beitrag sehr hilfreich.
Viele Grüße
Stressant