Weiß jemand von euch wie die unbestimmten Rechtsbegriffe "kompliziert" und "hochwertig" tarifrechtlich auszulegen/zu definieren sind? Macht das der AG selber, wenn der o. g. TV resp. die zugehörige EGO nichts dazu ausführen? Gut möglich, dass ich es auch einfach nicht gefunden habe; von daher wäre ein entsprechender Hinweis auch in Ordnung.