Autor Thema: Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern  (Read 3424 times)

karmapolice

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Antw:Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern
« Antwort #15 am: 28.10.2020 13:20 »
Weiß jemand von euch wie die unbestimmten Rechtsbegriffe "kompliziert" und "hochwertig" tarifrechtlich auszulegen/zu definieren sind? Macht das der AG selber, wenn der o. g. TV resp. die zugehörige EGO nichts dazu ausführen? Gut möglich, dass ich es auch einfach nicht gefunden habe; von daher wäre ein entsprechender Hinweis auch in Ordnung.

Spid

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Antw:Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern
« Antwort #16 am: 28.10.2020 13:28 »
Sie sind entsprechend des Zusammenhangs auszulegen. Um welche konkreten Tätigkeitsmerkmale geht es denn?

karmapolice

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Antw:Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern
« Antwort #17 am: 28.10.2020 13:39 »
Es geht um die Kompliziertheit, die einem Arbeitsgerät innewohnt. Konkret geht es um die Wartung komplizierter Atemschutzgeräte und hochwertiger Rettungsgeräte (Feuerwehrgerätewart).

Spid

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Antw:Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern
« Antwort #18 am: 28.10.2020 13:46 »
Dann ist auf die Normalkompliziertheit und die Normalwertigkeit abzustellen, aus der sich das Atemschutz-/Rettungsgerät herausheben muß.

karmapolice

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Antw:Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern
« Antwort #19 am: 28.10.2020 13:52 »
Ok, ich denke damit lässt sich was anfangen. Vielen Dank.