Entgeltordnung für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern

Begonnen von karmapolice, 28.10.2020 08:59

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karmapolice

Hallo Gemeinde,

weiß jemand von euch wo es hierzu, frei zugänglich, den vollständigen Text gibt?

Vielen Dank.

Spid

Für tarifgebundene AN bei der Gewerkschaft, für freie AN, die aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme vom Tarifvertrag betroffen sind, beim AG.

karmapolice


Spid

Was bliebe denn da noch übrig? Leute, die einfach neugierig sind?

karmapolice


Lars73

Ist der Tarifvertrag ggf. nicht frei zugänglich.
In Bayern gibt es nach meiner Erinnerung kein Tarifregister.
Ich habe keinen vollen Überblick, würde aber erwarten, dass es ein paar Loseblattsammlungen gibt welche auch bezirkliche Tarifverträge enthalten. Diese sind aber recht teuer.

Wenn man sich auf eine entsprechende Stelle bewerben will kann man natürlich bei der ausschreibenden Stelle den Tarifvertrag erbitten.

karmapolice


MrRossi

Zitat von: Spid am 28.10.2020 09:14
Was bliebe denn da noch übrig? Leute, die einfach neugierig sind?
Leute, die wie oft von Dir erwartet, sich vorher über die Bedingungen informieren wenn Sie erwägen in ein AV einzutreten.

Spid

Sicher - und denen würde ich raten, den Arbeitgeber, der sich bei einem beworben hat, die entsprechenden Unterlagen beizubringen. Der wird im Gegenzug ja auch Unterlagen von einem haben wollen.

MrRossi

Zu kurzfristig, wenn ich da z.B. alleine schon an die ganzen Eingruppierungsregelungen nebst Urteilen denke, weshalb man noch ggfs. Fachleute konsultieren muss um auf Nummer sicher zu gehen...... Alleine davon würde ich meine Entscheidung zur Bewerbung schon überdenken.

Spid

Und das hat jetzt was mit dem Entgeltgruppenverzeichnis zu tun, das der TE haben möchte?

MrRossi

OK, wenn es um reine Neugier geht nichts. Wenn es ihm darum geht seinen Lebensunterhalt mit einem notwendig hohem Gehalt bestreiten zu müssen und er abwägt ob sich eine Bewerbung lohnt mehr, möchte er sich doch nicht hinterher nicht wundern wollen über korrigierende Rückgruppierung z.B.

Spid

Und möchte dazu Einsicht nehmen in das Entgeltgruppenverzeichnis. Alles übrige, was Du genannt hast, ist vom konkreten landesbezirklichen Entgeltgruppenverzeichnis völlig unabhängig, da darin lediglich Oberbegriffe, Tätigkeitsmerkmale, Tätigkeiten und Tätigkeitsbeispiele geregelt sind. Man kann sich also problemlos zuvor zeitgerecht informieren und dann konkret vom möglichen AG, der sich - sei es durch ein speziell adressiertes oder allgemein gehaltenes Angebot - bei einem beworben hat, fordern, er möge die erforderlichen Unterlagen, hier das geltende Entgeltgruppenverzeichnis, beibringen. Es ist ja das natürlichste von der Welt, im Bewerbungsprozeß Unterlagen zu verlangen. Der AG wird das ja ebenso halten und sich bereits allgemein über Berufsausbildungen oder Studienabschlüsse informiert haben und für den konkreten Fall einen Beleg in Form eines Zeugnisses verlangen.

mumble

Vielleicht will aber auch nur jemand wissen ob für ihn eine Höhergruppierung in Frage kommt. Es soll nach wie vor Arbeitgeber geben die sich um den Tarifvertrag nichts scheren.

Spid

Dann könnte es sich nur um eine dieser beiden Gruppen handeln.

Zitat von: Spid am 28.10.2020 09:01
Für tarifgebundene AN bei der Gewerkschaft, für freie AN, die aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme vom Tarifvertrag betroffen sind, beim AG.

Und um die geht es wohl nicht.