Autor Thema: Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus  (Read 12304 times)

CMcCandless

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Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?

MrRossi

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1. Beim Trend der vielen unbesetzten Stellen ist es doch legitim.
2. Gibt dem AG auch die Möglichkeit besser einarbeiten zu lassen.
3. Entspricht es dem Trend das Regelrenteneintrittsalter nach hinten zu verschieben. ;)

CMcCandless

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1. Irrelevant, da die entsprechenden Stellen nicht unbesetzt wären, weil eine rechtzeitige Nachbesetzung möglich ist.
2. Die Möglichkeit besteht auch früher im Jahr, ohne das Arbeitsverhältnis zu verlängern.
3. Äh ja, irrelevant. Es wird ja auch nicht länger gearbeitet, weil man wirklich noch erwerbstätig sein will (Freude an der Arbeit o.Ä.), sondern nur um den Stichtag 01.12. zu erreichen.

MrRossi

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Zumindest kennt er den Angestellten besser was bei einer Neubesetzung auch nach hinten losgehen kann.
Krankenstand, Erfahrung usw..
Es gibt sicher auch noch andere Ansätze, aber solange es den AG nicht stört wird er seine Begründung haben.


 

CMcCandless

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Wir reden aber über Fälle, die eigentlich zum bspw. 30.09. ausscheiden würden und dann um drei Monate bis 31.12. verlängert werden. D.h. spätestens zum 01.01. fängt sowieso jemand Neues an.

EiTee

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wieso vergönnt man den Arbeitnehmern den mitgenommen "Zugewinn"?
Wenn dein persönliches Entgelt unter der Prämisse leiden würde, könnte ich das nachvollziehen. So aber nicht.

Kaiser80

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Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?

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Und belastbar belegen kannst du diesen "Gestaltungsmißbrauch" auch?

Da fucken mich die Beförderung der Beamten in Bezug auf den absehbahren Eintritt den Ruhestand aber ungleich mehr ab als die Peanuts einer angeblich "erschlichenen" JSZ.

Am besten sofort Kontakt mit der Redaktion von "Mario Barth deckt auf" herstellen...

CMcCandless

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wieso vergönnt man den Arbeitnehmern den mitgenommen "Zugewinn"?
Wenn dein persönliches Entgelt unter der Prämisse leiden würde, könnte ich das nachvollziehen. So aber nicht.

Als Einwohner der Stadt wird sowas aber bspw. auch von meiner Grundsteuer gezahlt. ;-)

CMcCandless

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Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?

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Und belastbar belegen kannst du diesen "Gestaltungsmißbrauch" auch?

Da fucken mich die Beförderung der Beamten in Bezug auf den absehbahren Eintritt den Ruhestand aber ungleich mehr ab als die Peanuts einer angeblich "erschlichenen" JSZ.

Am besten sofort Kontakt mit der Redaktion von "Mario Barth deckt auf" herstellen...

Das etwas gemacht wird, obwohl die eine Seite davon nichts hat, ist natürlich sinnfrei, aber das ist ja auch genau mein Punkt...
« Last Edit: 28.10.2020 10:42 von CMcCandless »

Isie

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Bei einer ungünstigen Altersstruktur und einer miesen Bewerberlage ist es auch für den Arbeitgeber vorteilhaft, einen Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus weiter zu beschäftigen.

CMcCandless

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Bei einer ungünstigen Altersstruktur und einer miesen Bewerberlage ist es auch für den Arbeitgeber vorteilhaft, einen Arbeitnehmer über das Rentenalter hinaus weiter zu beschäftigen.

Ist, wie bereits dargelegt, in diesen Fällen aber nicht gegeben. Die Verlängerung wird unabhängig von der "Bewerberlage" und lange im Voraus zugesagt.

BAT

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Wenn man dann trotz Vertragsverlängerung um x Monate als AG die Neubesetzung nicht auch um diese x Monate verlängert ist das natürlich Unfug.

Aber es ist sicherlich keine flächendeckendes "Problem".

WasDennNun

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um x-y zwecks Einarbeitung würde ich mal sagen

was_guckst_du

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...und was spricht denn nun wirklich dagegen, wenn ein AG einem langjährigen AN zum Abschluss des Arbeitsleben nochmal was Gutes tut (ausser Neid ) ?...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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...und was spricht denn nun wirklich dagegen, wenn ein AG einem langjährigen AN zum Abschluss des Arbeitsleben nochmal was Gutes tut (ausser Neid ) ?...
Und er ja auch noch weniger für Ihn zahlen muss, wg. Wegfall AV, RV