Im Haus wird es immer mehr zum Trend, sein Arbeitsverhältnis, das gemäß § 33 Abs. 1 TVöD eigentlich mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden würde, was natürlich zumeist unterjährig der Fall ist, bis Jahresende verlängern zu wollen, um insbesondere noch die Jahressonderzahlung abzugreifen. Ein entsprechende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses ist im beiderseitigen Einvernehmen auch möglich. Von der Verwaltungsspitze wird dem auch stets entsprochen, obwohl eigentlich kein Arbeitgeberinteresse besteht, da ohnehin eine Nachbesetzung durch Neueinstellung erfolgt (die auch zum früheren Zeitpunkt problemlos möglich ist) und durch die Verlängerung des Renters nur höhere Kosten (in Form der Jahressonderzahlung) entstehen. M.E. hat dieses Vorgehen bei einem steuerfinanzierten Arbeitgeber schon mehr als nur "Geschmäckle". Wie seht ihr das?