Autor Thema: Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus  (Read 12313 times)

Wdd3

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Der Rentenfuchs begibt sich auf äußerst Theoretische Pfade. Demnach lohnt sich eine Rentenverschiebung für alle, man muss lediglich das Durchschnittsalter überschreiten. Das trifft statistisch auf jeden 2. zu. Wo bekommt man die für diese Entscheidung notwendige Glaskugel?

Organisator

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ich würde sagen, dass muss jeder für sich selbst, auch unter Berücksichtigung seines eigenen Gesundheitszustands, entscheiden.

BAT

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Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.


TV-Ler

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Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.
Nun, so ein Rentner zeichnet sich doch vor allem dadurch aus, das er, ohne aktuell einer Tätigkeit nachgehen zu müssen, regelmäßige Bezüge hat. Der hat also Tagesfreizeit.
Da macht es wenig Sinn, diesen Rentner mit einem Arbeitnehmer zu vergleichen. Der hat keine Tagesfreizeit.
Für eine Vergleichbarkeit darf das Pendant eben keiner Tätigkeit nachgehen. Somit lebt jener vom Ersparten.

BAT

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Und du merkst schon, daß das Unfug ist?

Allein schon weil Alimentation auch bei Nicht-Beamten vorkommt.

TV-Ler

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Und du merkst schon, daß das Unfug ist?
Nein. Laß mich mal an deiner Weisheit teilhaben!

Kat

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Wo steht geschrieben, daß man mit Erreichen der Regelalters für die Rente in Rente gehen MUSS?

Organisator

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Nirgendwo, aber in vielen Arbeitsverträgen steht, dass sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden

BAT

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Nein. Laß mich mal an deiner Weisheit teilhaben!

Wovon reden wir denn? Von der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus. Wo wäre es sachlich dienlich, hier mit einem Privatier zu vergleichen? Der vorliegende Sachverhalt gibt das nicht her.

Man kann es sicherlich machen, sollte aber anschließend den Arbeitsverdienst des "Verlängerungszeitraumes" zum Rentenanspruch aufaddieren.

Isie

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Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.

Unter der Überschrift Steuern beleuchtet der Rentenfuchs auch den Fall, dass man weiter erwerbstätig ist.

BAT

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Der Strang dreht sich aber nicht um einen Hinzuverdienst. Steuerliche Aspekte sind hier nicht einschlägig.

Isie

  • Gast
Im Threadverlauf war die Rede davon, dass bei Fortführung der Beschäftigung und gleichzeitigem Rentenbezug erheblich höhere Steuern anfallen, als wenn man auf den Rentenbezug erst mal verzichtet. Das wird beim Rentenfuchs im Abschnitt Steuern gut erläutert.

BAT

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Es ist ein Paradigmenwechsel, eine glatte Revolution, wie der Rentenfuchs uns erläutert, daß bei höherem Einkommen, höhere Steuern anfallen. ;)

Chapeau!

Isie

  • Gast
Na ja, man muss es in die Gesamtrechnung mit einbeziehen. Und dafür finde ich die Hinweise ganz gut.

BAT

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Selbstredend.

Aber das ist doch nur ein kleiner Teil der Rechnung, da kommen 1000 andere Sachen allein im Bereich der Finanzen zusammen.

Und dann ist man immer noch nicht bei der Gesamtbetrachtung, wo andere Faktoren wichtig sind. Augenscheinlich ist bei uns z. B. auch, wann der Partner in Rente gehend. Da liegen dann teils 5 bis 10 Jahre dazwischen und man möchte somit etwas näher zusammen rücken beim Eintritt in den Ruhestand.