Autor Thema: Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus  (Read 12139 times)

WasDennNun

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Der Rentenfuchs begibt sich auf äußerst Theoretische Pfade. Demnach lohnt sich eine Rentenverschiebung für alle, man muss lediglich das Durchschnittsalter überschreiten. Das trifft statistisch auf jeden 2. zu.
Nein, nicht auf jeden Zweiten:
Es ist der Durchschnitt nicht der der Median! auf wie viele das zutrifft kann man so nicht sagen.
Aber trotzdem braucht es die Glaskugel

BAT

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Weder Durchschnitt noch Median sind wirklich einschlägig, sondern der Zeitpunkt der Betrachtung. So ist MEINE statistische Lebenserwartung zum Zeitpunkt meiner Geburt und zu meinem 60. Geburtstag eine völlig Andere. ;)

Die Glaskugel wird also immer klarer. Kindersterblichkeit z. B. ist bei Leuten über 25 doch ein recht seltenes Phänomen:-)

WasDennNun

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Weder Durchschnitt noch Median sind wirklich einschlägig, sondern der Zeitpunkt der Betrachtung.
Der Zeitpunkt an dem man es betrachtet ist doch klar definiert:
Renteneintrittsdatum!


BAT

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Das Phänomen jener Person, die im Zeitpunkt des Renteneintritts seine Rente plant liegt etwa in Höhe der Kindersterblichkeit bei über 60 - jährigen ;)

WasDennNun

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Auch ohne Kindersterblichkeit kann man für sich jetzt und  für in 5 10 100 Jahren die Szenarien planen und durchrechnen, natürlich anhand der jetzigen Zahlen und seine Planung zum Entscheidungszeitpunkt mit dann aktuellen Zahlen verifizieren.
Sehe kein Problem und auch keinen Zusammenhang mit Kindersterblichkeit
Oder aber es sein lassen, weil man am plötzlichen Kindstod gestorben ist.

BAT

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Also doch keine Planung beim Renteneintritt, wie von Dir kolportiert.

WasDennNun passt doch scheinbar wunderbar als ALIAS. ;)

Wdd3

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Es muss etwas Faszinierendes sein, den blinden Zufall durch kurzsichtige Planung zu ersetzen. Wie viele von euch wissen bereits das sie das Rentenalter erreichen?
Habt ihr denn auch schon einen Plan wenn ihr Morgen bereits Tod seid? Das nennt sich Testament und ist deutlich wichtiger als die Rentenplanung, zumindest für die mit Familie und Erbmasse.(jedenfalls wenn man die Familie lieb hat)

BAT

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Ja, und nüchtern Auto fahren ist wichtiger als ein Dienstjubiläum.

Aber was hat dein Einwurf mit der Diskussion zu tun?


Firematthias

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Guten Abend zusammen,

also als Berater der DRV in einer Auskunfts- und Beratungsstelle würde ich mal soweit gehen und folgendes sagen. Der Großteil der Rentner tut das erst seitdem die Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro im Monat auf 6300 Euro im Jahr angehoben wurde bzw. die Betrachtungsweise verändert wurde, weil es defacto erst seither richtig Sinn macht. Coronabedingt sogar nochmal mehr, weil für 2020 44590 Euro als Grenze gilt. Ab 01.01 wieder 6300 zumindest für vorgezogene Altersrenten.

Für Rentner ab der Regelaltersgrenze gibt es und gab es diesbezüglich nie Grenzen. Der Anteil die so verfahren ist auch höher als früher, aber immer noch überschaubar, grade bei der Regelaltersgrenze und insbesondere im TVÖD. Man wollte halt von Seiten des Gesetzgebers mehr Flexibilität und einen gleitenden Übergang in die Rente ermöglichen. Da hier Bundestag (TVÖD Bund) und Bundesrat (TVÖD L , VKA etc.) zugestimmt haben, halte ich es nur für folgerichtig die gesetzlichen Spielräume den eigenen Beschäftigten zumindest auch zu ermöglichen. Die Gewerkschaften würden doch im Kreise springen, wenn man als Gesetzgeber flexibel ist und als Arbeitgeber gleichermaßen festgefahren. Zumal selbst bei uns im Haus an allen Ecken Fachkräfte fehlen. Bei uns sind nach wie vor Stellen trotz rechtzeitiger interner wie externer Ausschreibung nicht besetzt. Steuern fließen auch reichlich bei dem Modell und auch Beiträge zu KV und PV.

Ab wann sich was rechnet, lässt sich übrigens nicht mal verlässlich von der DRV sagen. Ist halt wie Altersvorsorge immer eine Wette aufs eigene Leben. Ob man nun aufschiebt oder Rente und Entgelt zugleich bezieht, ist aus meiner Sicht einfach zu vielschichtig und ich persönlich rate allen die rechtzeitig kommen, immer einen Besuch beim Lohnsteuerhilfeverein.

Spid

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Bundestag und Bundesrat sind eher kleine AG, die beide den TVÖD Bund anwenden.

Firematthias

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Bundestag und Bundesrat sind eher kleine AG, die beide den TVÖD Bund anwenden.

Das an sich ist natürlich richtig, die Teilnehmer der Sitzungen selbst Ministerpräsidenten und Co. sind aber Vertreter Ihrer Länder und dort wird doch oft ein anderer TV angewandt. Es ging mir also eher um den Vetretungscharakter der politischen Akteure, nicht um die tatsächliche Zuordnung der originär Beschäftigten.

Spid

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Welche Vertretungsmacht hätte der Bundestag für die Bundesverwaltung?