Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus

Begonnen von CMcCandless, 28.10.2020 09:28

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Wdd3

Der Rentenfuchs begibt sich auf äußerst Theoretische Pfade. Demnach lohnt sich eine Rentenverschiebung für alle, man muss lediglich das Durchschnittsalter überschreiten. Das trifft statistisch auf jeden 2. zu. Wo bekommt man die für diese Entscheidung notwendige Glaskugel?

Organisator

ich würde sagen, dass muss jeder für sich selbst, auch unter Berücksichtigung seines eigenen Gesundheitszustands, entscheiden.

BAT

Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.


TV-Ler

Zitat von: BAT am 13.11.2020 10:42
Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.
Nun, so ein Rentner zeichnet sich doch vor allem dadurch aus, das er, ohne aktuell einer Tätigkeit nachgehen zu müssen, regelmäßige Bezüge hat. Der hat also Tagesfreizeit.
Da macht es wenig Sinn, diesen Rentner mit einem Arbeitnehmer zu vergleichen. Der hat keine Tagesfreizeit.
Für eine Vergleichbarkeit darf das Pendant eben keiner Tätigkeit nachgehen. Somit lebt jener vom Ersparten.

BAT

Und du merkst schon, daß das Unfug ist?

Allein schon weil Alimentation auch bei Nicht-Beamten vorkommt.

TV-Ler

Zitat von: BAT am 13.11.2020 11:06
Und du merkst schon, daß das Unfug ist?
Nein. Laß mich mal an deiner Weisheit teilhaben!

Kat

Wo steht geschrieben, daß man mit Erreichen der Regelalters für die Rente in Rente gehen MUSS?

Organisator

Nirgendwo, aber in vielen Arbeitsverträgen steht, dass sie mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden

BAT

Zitat von: TV-Ler am 13.11.2020 11:34

Nein. Laß mich mal an deiner Weisheit teilhaben!

Wovon reden wir denn? Von der Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus. Wo wäre es sachlich dienlich, hier mit einem Privatier zu vergleichen? Der vorliegende Sachverhalt gibt das nicht her.

Man kann es sicherlich machen, sollte aber anschließend den Arbeitsverdienst des "Verlängerungszeitraumes" zum Rentenanspruch aufaddieren.

Isie

Zitat von: BAT am 13.11.2020 10:42
Was ist das für ein Unfug?

"Gehen wir davon aus, daß der Rentner im Jahr das Rentenverzichts vom Ersparten lebt"

Der hat doch Arbeitseinkommen in dieser Zeit! Regelhaft höher als die eigentlich für diesen Zeitraum zustehende Rente. Das wird hier auch im summarischen Vergleich scheinbar nicht berücksichtigt.

Unter der Überschrift Steuern beleuchtet der Rentenfuchs auch den Fall, dass man weiter erwerbstätig ist.

BAT

Der Strang dreht sich aber nicht um einen Hinzuverdienst. Steuerliche Aspekte sind hier nicht einschlägig.

Isie

Im Threadverlauf war die Rede davon, dass bei Fortführung der Beschäftigung und gleichzeitigem Rentenbezug erheblich höhere Steuern anfallen, als wenn man auf den Rentenbezug erst mal verzichtet. Das wird beim Rentenfuchs im Abschnitt Steuern gut erläutert.

BAT

Es ist ein Paradigmenwechsel, eine glatte Revolution, wie der Rentenfuchs uns erläutert, daß bei höherem Einkommen, höhere Steuern anfallen. ;)

Chapeau!

Isie

Na ja, man muss es in die Gesamtrechnung mit einbeziehen. Und dafür finde ich die Hinweise ganz gut.

BAT

Selbstredend.

Aber das ist doch nur ein kleiner Teil der Rechnung, da kommen 1000 andere Sachen allein im Bereich der Finanzen zusammen.

Und dann ist man immer noch nicht bei der Gesamtbetrachtung, wo andere Faktoren wichtig sind. Augenscheinlich ist bei uns z. B. auch, wann der Partner in Rente gehend. Da liegen dann teils 5 bis 10 Jahre dazwischen und man möchte somit etwas näher zusammen rücken beim Eintritt in den Ruhestand.