Autor Thema: Eingruppierung  (Read 3676 times)

TVÖD 2020

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Eingruppierung
« am: 28.10.2020 12:29 »
Ist es in der allgemeinen Verwaltung möglich ohne einen Angestelltenlehrgang 2 oder 20 Jahre Berufserfahrung im Geltungsbereich des TVöD in eine Entgeltgruppe oberhalb der EG 9a eingruppiert zu werden?

Wenn ja, gibt es dazu Rechtsgrundlagen / Urteile?

Vielen Dank für die Antworten.

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 28.10.2020 12:38 »
Ja. Die Entgeltordnung ist die Rechtsgrundlage.

Lars73

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 28.10.2020 12:44 »
Wenn man entsprechende Aufgaben übertragen bekommen hat. Darauf besteht aber kein Anspruch. Ebenso wenig wie die Berufserfahrung eine in der Ausschreibung genannte Anforderung des Angestelltenlehrgangs II ersetzen würde.

TVÖD 2020

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 28.10.2020 20:48 »
Vielen Dank für die Antworten.

Das bedeutet dann im Umkehrschluss: Wenn ein Verwalrungsfachangestellter (ohne AII und weniger als 20 Jahre Berufserfahrung)eine Stelle innehat, welche mit bspw. EG 9c bewertet ist und entsprechende Tätigleiten dauerhaft übertragen bekommen hat, dass dieser dann auch danach bezahlt werden muss?

Lars73

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 28.10.2020 20:59 »
Nicht wenn die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift. Dann würde die eine entsprechende Eingruppierung verhindern.

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 28.10.2020 21:03 »
Vielen Dank für die Antworten.

Das bedeutet dann im Umkehrschluss: Wenn ein Verwalrungsfachangestellter (ohne AII und weniger als 20 Jahre Berufserfahrung)eine Stelle innehat, welche mit bspw. EG 9c bewertet ist und entsprechende Tätigleiten dauerhaft übertragen bekommen hat, dass dieser dann auch danach bezahlt werden muss?
Stellen sind tariflich unbeachtlich - und auch ansonsten ist Dein „Umkehrschluß“ nichts, was sich aus den bisherigen Ausführungen ergäbe. Du fragtest, ob jemand in der allgemeinen Verwaltung ohne AL2 und ohne den Ausnahmetatbestand der 20jährigen qualifizierten Berufserfahrung zu erfüllen, in eine Entgeltgruppe größer E9a eingruppiert sein könne. Dies wurde bejaht und trifft bspw. auf alle mit einem passenden Hochschulstudium zu. Oder für die Eingruppierung in E13 und E14. Oder sonstige Beschäftigte. Oder Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag befristet oder mit einer auflösenden Bedingung versehen ist. Und Bezahlung hat auch nur begrenzt etwas mit Eingruppierung zu tun.

Spid

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #6 am: 28.10.2020 21:04 »
Nicht wenn die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift. Dann würde die eine entsprechende Eingruppierung verhindern.

Nach Eingruppierung war in der Nachfrage nicht gefragt, sondern nach Bezahlung.

Isie

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 29.10.2020 08:20 »
@TVöD 2020: Geht es um dich? Und hat man dir dauerhaft eine Tätigkeit nach EG 9c übertragen? Welches Entgelt wird gezahlt?

TVÖD 2020

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #8 am: 30.10.2020 12:42 »
Es geht um meine Frau. Die Tätigkeiten sind seit Jahren dauerhaft übertragen. Es wird z.Zt. Entgelt nach 9b gezahlt.