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Eingruppierung

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TVÖD 2020:
Ist es in der allgemeinen Verwaltung möglich ohne einen Angestelltenlehrgang 2 oder 20 Jahre Berufserfahrung im Geltungsbereich des TVöD in eine Entgeltgruppe oberhalb der EG 9a eingruppiert zu werden?

Wenn ja, gibt es dazu Rechtsgrundlagen / Urteile?

Vielen Dank für die Antworten.

Spid:
Ja. Die Entgeltordnung ist die Rechtsgrundlage.

Lars73:
Wenn man entsprechende Aufgaben übertragen bekommen hat. Darauf besteht aber kein Anspruch. Ebenso wenig wie die Berufserfahrung eine in der Ausschreibung genannte Anforderung des Angestelltenlehrgangs II ersetzen würde.

TVÖD 2020:
Vielen Dank für die Antworten.

Das bedeutet dann im Umkehrschluss: Wenn ein Verwalrungsfachangestellter (ohne AII und weniger als 20 Jahre Berufserfahrung)eine Stelle innehat, welche mit bspw. EG 9c bewertet ist und entsprechende Tätigleiten dauerhaft übertragen bekommen hat, dass dieser dann auch danach bezahlt werden muss?

Lars73:
Nicht wenn die Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift. Dann würde die eine entsprechende Eingruppierung verhindern.

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