Autor Thema: Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit  (Read 3612 times)

Wynchester

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Antw:Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #15 am: 28.10.2020 15:02 »
Ich kann nur sagen das die Tätigkeiten übertragen worden sind.

Und es hieß ab 1.1.21 ist es dann offiziell da die stelle dann im Stellenplan ist, bis dahin werden die Tätigkeiten ausgeführt und es gibt die Zulage zur 6.

Wynchester

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Antw:Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #16 am: 28.10.2020 15:04 »
Gehen wir mal von dem Fall aus der AG sagt die Tätigkeiten sind befristet bis zum 31.12.20 übertragen.
Und ab 1.1 werden genau die gleichen tätigkeiten dann dauerhaft übertragen.

Wäre das möglich ?

Spid

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Antw:Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #17 am: 28.10.2020 15:11 »
Grundsätzlich ja. Dazu muß die Tätigkeit aber explizit nur vorübergehend übertragen worden sein.

Wynchester

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Antw:Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #18 am: 28.10.2020 15:13 »
Und das lässt sich ja ganz einfach in einem Schreiben sagen, demnach hat der AN in diesem Fall ja sehr geringe Aussicht auf Erfolg und sitzt die Zeit einfach aus bis zum 1.1 den Stress kann man sich dann ja wirklich sparen.

Kaiser80

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Antw:Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #19 am: 28.10.2020 15:23 »
Nun ja, die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Ich hab jetzt nicht nachgerechnet was dir durch den Neubeginn der Stufenlaufzeit flöten geht, k.A. ob sich dat jetzt lohnt da Stress zu schieben...

Wynchester

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Antw:Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #20 am: 28.10.2020 15:33 »
Abschließend ein kleines Dankeschön an alle.