Zulage aufgrund von höherwertiger Tätigkeit

Begonnen von Wynchester, 28.10.2020 14:02

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Wynchester

Ich kann nur sagen das die Tätigkeiten übertragen worden sind.

Und es hieß ab 1.1.21 ist es dann offiziell da die stelle dann im Stellenplan ist, bis dahin werden die Tätigkeiten ausgeführt und es gibt die Zulage zur 6.

Wynchester

Gehen wir mal von dem Fall aus der AG sagt die Tätigkeiten sind befristet bis zum 31.12.20 übertragen.
Und ab 1.1 werden genau die gleichen tätigkeiten dann dauerhaft übertragen.

Wäre das möglich ?

Spid

Grundsätzlich ja. Dazu muß die Tätigkeit aber explizit nur vorübergehend übertragen worden sein.

Wynchester

Und das lässt sich ja ganz einfach in einem Schreiben sagen, demnach hat der AN in diesem Fall ja sehr geringe Aussicht auf Erfolg und sitzt die Zeit einfach aus bis zum 1.1 den Stress kann man sich dann ja wirklich sparen.

Kaiser80

Nun ja, die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Ich hab jetzt nicht nachgerechnet was dir durch den Neubeginn der Stufenlaufzeit flöten geht, k.A. ob sich dat jetzt lohnt da Stress zu schieben...

Wynchester

Abschließend ein kleines Dankeschön an alle.