Liebe Forumsnutzer,
ich bin Vorsitzender des örtlichen Wahlvorstandes in einer Berlin Behörde. Tag der Stimmenabgabe ist der 03.11.2020. Wir hatten gehofft, den Termin ohne weitere Komplikationen durchziehen zu können, nun verschärft sich die pandemiebedingte Lage jedoch wieder. Sehr(!) viele Mitarbeiter sind krank, einige in Quarantäne.
Im BPersVG wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, die Wahl pandemiebedingt zu verschieben, ggf. eine reine Briefwahl anzuordnen.
Im PersVG des Landes Berlin gibt es diese Möglichkeit meines Wissens leider noch nicht. Ich habe nichts zu einer eventuellen Verschiebung gelesen. Nicht dass der Wahlvorstand den bereits festgelegten Wahltag verschieben darf, aber auch nicht, dass er es nicht darf.
Können wir den Wahltermin noch verschieben, sodass wir den akut erkrankten Beschäftigten noch kurzfristig eine Briefwahl ermöglichen können oder muss der Termin durchgezogen werden?
Viele Grüße