Autor Thema: TVöD SuE - Stufeneinteilung bei AG-WEchsel - Sonderfall  (Read 1826 times)

Sandra0311

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Ich habe folgendes Problem:

Ich wechsele den Arbeitgeber und dieser sagte, dass er mich in Stufe 2 einstuft, weil mir 2 Wochen Berufserfahrung fehlen (sonst hätte ich 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung)
Ich bin nach TVöD Sue S14 eingruppiert.
Ich habe folgende Berufserfahrung:
1. Arbeitgeber: 15.12.2016- 30.11.2018
2. Arbeitgeber: 01.12.2018- 30.11.2020
Somit bin ich seit 15.12.2017 in Stufe 2 eingruppiert.

Der neue Arbeitgeber kann mich wegen den fehlenden 2 Wochen (die mich von einer 4 jährigen Berufserfahrung trennen) nicht in Stufe 3 eingruppieren, sondern ist der Meinung, dass ich nun bei Tätigkeitsbeginn am 01.12.2020 in Stufe 2 eingruppiert werden muss und diese auch weitere 3 Jahre beibehalten werde.

Jetzt frage ich mich, ob das so richtig ist, weil dass ja heißen würde, dass ich wegen 2 fehlenden Wochen insgesamt (fast) 6 Jahre in Stufe 2 sein werde.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen

Danke und Gruß
Sandra

Spid

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Das ist kein Sonderfall, sondern eine völlig gewöhnliche Situation.

Anspruch besteht auf Stufe 2 und Neubeginn der Stufenlaufzeit.

Der AG kann die weiteren Zeiten berücksichtigen - wenn er das will.

Isie

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Der neue Arbeitgeber kann mich wegen den fehlenden 2 Wochen (die mich von einer 4 jährigen Berufserfahrung trennen) nicht in Stufe 3 eingruppieren, sondern ist der Meinung, dass ich nun bei Tätigkeitsbeginn am 01.12.2020 in Stufe 2 eingruppiert werden muss und diese auch weitere 3 Jahre beibehalten werde.

Doch, er kann. Nach der von Spid schon genannten Kann-Regelung, die das ermöglicht. Jetzt ist dein Verhandlungsgeschick gefragt.

Sandra0311

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Vielen Dank für eure Hilfe.

Seid ihr euch mit der KANN-Regelung wirklich sicher, ich möchte mich bei meinem neuen AG nicht soweit aus dem Fenster lehnen, aber wenn ich mir sicher sein kann, dass er mich wirklich in Stufe 3 eingruppieren kann, so hängt es ja letztendlich nur an meinen Verhandlungen.

Danke und Gruß
Sandra

Sandra0311

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Das ist kein Sonderfall, sondern eine völlig gewöhnliche Situation.

Anspruch besteht auf Stufe 2 und Neubeginn der Stufenlaufzeit.

Der AG kann die weiteren Zeiten berücksichtigen - wenn er das will.

Sandra0311

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Jetzt wollte ich zitieren...
zu deinem BEitrag Spid....wenn ich das richtig verstanden habe, könnte der neue AG also sagen, dass er 3 Jahre 11 Monate und 2 Wochen von zwei verschiedenen AG's berücksichtigt und mich nach 2 Wochen in Stufe 3 eingrupppieren?

Spid

  • Gast
Ja, siehe §1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V.