Autor Thema: War dieses Bewerbungsgespräch normal?  (Read 6123 times)

Anis

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War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« am: 29.10.2020 07:18 »
Hallo,

ich hatte letzte Woche ein Bewerbungsgespräch, das mir keine Ruhe lässt.

Es saßen mir eine Dame und vier Herren gegenüber, aber keiner, der ein evtl. Vorgesetzter hätte sein können. Jemand vom PR, jemand aus dem Personalservice, der Schwerbehindertenvertreter, die Gleichstellungsbeauftragte und noch einer, von dem ich die Position nicht mehr im Kopf habe, aber eben auch kein evtl. fachlich Vorgesetzter, Team- oder gar Sachgebietsleiter.

Letzterer stellte übrhaupt keine Fragen.

Schwerbehindertenvertreter stellte zwei Fragen, ob ich Hilfsmittel bzgl. meiner Schwerbehinderung benötige und ob ich auch grundsätzlich an einer Teilzeitanstellung interessiert wäre.

Die Gleichstellungsbeauftragte wollte nur wissen, ob die Eingruppierung ok wäre.

Der vom PR wollte nur wissen, ob ich Teamerfahrung hätte, wie die Teamarbeit gewesen wäre und was mir im Team wichtig wäre.

Der Personaler wollte von mir die Eingruppierungen meiner vorherigen Anstellungen im ÖD wissen, die ich natürlich nicht alle sauber im Kopf hatte. Da waren noch Vergütungsgruppen aus dem BAT dabei. Dann wurde ich gefragt, welche Beschäftigungsarten bei normalen Arbeitnehmern, Angestellten gibt. Die Frage konnte ich leider nicht zur vollsten Zufriedenheit beantworten.

Ich hatte mich ganz anders vorbereitet. Wer die Behörde ist, was die machen. Hab mich aufs Fachliche anhand der Stellenbeschreibung eingelesen. Diesbzgl. kam nicht eine einzige Frage. Und die eine Frage bzgl. der Beschäftigungsarten hat gleich Null mit dem Aufgabenbereich zu tun.

Alle erschienen mir auch sehr desinteressiert, außer vielleicht noch die Gleichstellungsbeauftragte und der Schwerbehindertenvertreter.

Aber ein wirklich interssiertes Gespräch sieht IMHO anders aus.

Das Anforderungsprofil erfüllte ich nicht. Ich weiß zwar, dass man als offensichtlich nicht ungeeigneter schwerbehinderte Bewerber eingeladen werden muss, aber das kann doch bitte nicht der Grund sein, oder!?

Ich glaub, ich sollte einen Haken dran machen und schnellstmöglich wieder vergessen, oder!?

Oder werden bei Euch auch Bewerbungsgespräche geführt, die überhaupt nichts mit dem Fachlichen zu tun haben oder hattet ihr vielleicht selbst schon ein solches Gespräch und wurdet dann überraschend doch eingestellt?

Besten Dank.

Gruß

Spid

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #1 am: 29.10.2020 07:34 »
Inwiefern sollte der Umstand, daß dem AG das Bewerbungsgespräch gesetzlich aufgezwungen ist, obwohl er Dich nicht ernsthaft in Erwägung zieht, als auf der Hand liegender Grund nicht ursächlich für den geschilderten Rahmen und Verlauf des Gesprächs sein? Wenn mir Bewerbungsgespräche aufgezwungen werden, interessiert es mich auch nicht die Bohne, was derjenige, den ich einladen mußte, aber nicht wollte, zu sagen hat.

WasDennNun

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #2 am: 29.10.2020 08:40 »
Das Anforderungsprofil erfüllte ich nicht. Ich weiß zwar, dass man als offensichtlich nicht ungeeigneter schwerbehinderte Bewerber eingeladen werden muss, aber das kann doch bitte nicht der Grund sein, oder!?
Doch.
Zitat
Ich glaub, ich sollte einen Haken dran machen und schnellstmöglich wieder vergessen, oder!?
Ja.
Zitat
Oder werden bei Euch auch Bewerbungsgespräche geführt, die überhaupt nichts mit dem Fachlichen zu tun haben oder hattet ihr vielleicht selbst schon ein solches Gespräch und wurdet dann überraschend doch eingestellt?
Klingt danach, als ob man nur nach einer Beruhigungspille für den Schwerbhindertenvertreter gesucht hat, damit der seinen Haken dran machen kann.

Und ja, wir haben durchaus auch solche Gespräche, bei dem ein Schwerbehinderter sich bewirbt, es auf dem Papier schon klar ist, dass er nicht der Kandidat #1 werden wird, er aber eingeladen werden" muss".

Ärgerlich wenn die Selbsterkenntnis des Schwerbehinderten dahingehend noch nicht so ausgeprägt ist und uns durch sein Erscheinen die Zeit klaut.

Anis

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #3 am: 29.10.2020 09:06 »
Wow, danke für Ihre doch sehr offenen, direkte und ehrliche Worte.

Dabei habe ich nur relativ beiäufig meine Schwerbebinderung im Lebenslauf erwähnt, ohne deswegen jetzt ein riesen Trara zu machen. Einzig den Schwerbehindertenausweis sollte ich zum Gespräch mitbringen.

Hat wohl aber leider ausgereicht, um mich einzuladen!? Obwohl man mich ja nicht hätte einladen müssen. Das verstehe ich ja halt nicht oder noch nicht ganz. Geht man da einfach auf Nummer sicher? Weil ich denen da vielleicht doch einen Strick raus drehen könnte? Aber wie gesagt, das geht ja nur, wenn man als schwerbehinderter Bewerber das Anforderungsprofil erfüllt, was ja nicht der Fall war. Vielleicht sind die da einfach so verpeilt und ich bekomme eine Zusage!? xD

Organisator

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #4 am: 29.10.2020 09:12 »
? Obwohl man mich ja nicht hätte einladen müssen. Das verstehe ich ja halt nicht oder noch nicht ganz. Geht man da einfach auf Nummer sicher? Weil ich denen da vielleicht doch einen Strick raus drehen könnte? Aber wie gesagt, das geht ja nur, wenn man als schwerbehinderter Bewerber das Anforderungsprofil erfüllt, was ja nicht der Fall war. Vielleicht sind die da einfach so verpeilt und ich bekomme eine Zusage!? xD

Mann musste dich einladen, wenn du als schwerbehinderter Bewerber nicht offensichtlich ungeeignet bist. Das führt dazu, dass auch Personen eingeladen werden, die das Anforderungsprofil nicht erfüllen und ansonsten nicht eingeladen werden würden.

Dementsprechend kann dann das Bewerbungsgespräch so ablaufen, wie von dir beschrieben.

Anis

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #5 am: 29.10.2020 09:30 »
Aber wenn man andersrum sozusagen jetzt an meiner Stelle die hätte verklagen wollen, würde mir gesagt, dass ich gar nicht das Anforderungsprofil erfülle und ich somit keine Ansprüche geltend machen kann!? Passt ja auch nicht!

WasDennNun

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #6 am: 29.10.2020 09:35 »
Aber wenn man andersrum sozusagen jetzt an meiner Stelle die hätte verklagen wollen, würde mir gesagt, dass ich gar nicht das Anforderungsprofil erfülle und ich somit keine Ansprüche geltend machen kann!? Passt ja auch nicht!
Wenn man dich nicht eingeladen hätte, dann könntest du das, da man ja nicht klar nachweisen kann, dass du ungeeignet bist.
Wenn man dich einlädt und im Gespräch feststellt, dass du eben klar ein schlechtere Kandidat als der Top #1 bist, dann wird deine Klage abgebügelt.

Spid

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #7 am: 29.10.2020 09:36 »
Aber wenn man andersrum sozusagen jetzt an meiner Stelle die hätte verklagen wollen, würde mir gesagt, dass ich gar nicht das Anforderungsprofil erfülle und ich somit keine Ansprüche geltend machen kann!? Passt ja auch nicht!

Inwiefern sollte das nicht passen? Der Gesetzgeber hat schlicht mal wieder eine saudämliche Regelung geschaffen, die keinem hilft - erst recht nicht behinderten Bewerbern.

RsQ

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #8 am: 29.10.2020 10:34 »
Wenn man dich einlädt und im Gespräch feststellt, dass du eben klar ein schlechtere Kandidat als der Top #1 bist, dann wird deine Klage abgebügelt.

Wie viel "schlechter" darf denn ein SB-Kandidat sein, um sich gegenüber einem Top-1-Kandidat durchzusetzen? Muss der SB-Kandidat nicht am Ende - Schwerbehinderung hin oder her - genauso gut sein? Warum also überhaupt diese Pseudo-Förderung?

Spid

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #9 am: 29.10.2020 10:42 »
Aktivismus. Politische Akteure werden hinsichtlich Problembewältigung in der öffentlichen Meinung üblicherweise nicht daran gemessen, etwas Sinnvolles getan zu haben, sondern etwas getan zu haben.

mamacita

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #10 am: 01.11.2020 08:30 »
Das Gespräch war nicht normal, es war beschämend! Dass man Ihren Ausführungen nach noch nicht einmal so tat, dass es ernst gemeint war, ein Witz! Ein Witz aber auch das Gesetz. Das sehe ich ähnlich. Am wenigsten ist damit den Schwerbehinderten geholfen, die trotz Wissen, dass sie eingeladen werden müssen, wenn sie ihre Schwerbehinderung angeben und nicht offensichtlich ungeeignet sind, sich aber dennoch akribisch auf das Gespräch vorbereiten, zumal der AG auch sowas in die Anzeige geschrieben hat, dass Schwerbehinderte bei gleicher Eignung ... Das muss zwar nicht drinstehen, aber wenn es nicht drinsteht, könnte das ja schon als Indiz gelten. In einem Fall, wie dem o. g., müsste man den AG auch verklagen - mit Erfolg! Nur leider gibts dafür keine rechtliche Handhabe. Wobei man auch in dem Gespräch diskriminiert wurde und zwar noch mehr, als wenn man keine Einladung bekommen hätte! Man macht sich lustig über die gesetzlichen Pflichten und über den Schwerbehinderten!

Entweder man nimmt sich Zeit und ALLE Bewerber ernst oder man blecht gleich eine Entschädigung. Gleich proaktiv zusammen mit der Absage: "Wir hätten Sie zwar einladen müssen, hatten aber keine Lust. Bevor Sie drei Bruttomonatsgehälter geltend machen, anbei unser Angebot über 1,5 Bruttos in Form eines Verrechnungsschecks." Das wäre mal ehrlich und würde Vieles abkürzen und wäre unterm Strich günstiger für den AG bzgl. Personalkosten für das ganze Stellenbesetzungsverfahren und nicht selten kommt es vor, dass man beim Arbeitsgericht mehr als 1,5 Bruttos iRd gütlichen Einigung bekommt, besonders wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird.

Eukalyptus

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #11 am: 01.11.2020 08:40 »
...
Entweder man nimmt sich Zeit und ALLE Bewerber ernst oder man blecht gleich eine Entschädigung. Gleich proaktiv zusammen mit der Absage: "Wir hätten Sie zwar einladen müssen, hatten aber keine Lust. Bevor Sie drei Bruttomonatsgehälter geltend machen, anbei unser Angebot über 1,5 Bruttos in Form eines Verrechnungsschecks." Das wäre mal ehrlich und würde Vieles abkürzen und wäre unterm Strich günstiger für den AG bzgl. Personalkosten für das ganze Stellenbesetzungsverfahren und nicht selten kommt es vor, dass man beim Arbeitsgericht mehr als 1,5 Bruttos iRd gütlichen Einigung bekommt, besonders wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird.

Dein Vorschlag wäre für alle weniger geeigneten (!) Bewerber (denn wenn sie gut geeignet sind, bestünde die gleiche Wahrscheinlichkeit einer Einladung wie für alle anderen Bewerber) die gleichzeitig schwerbehindert sind eine Gelddruckmaschine. Der Vorschlag ist somit offensichtlich unsinnig und hat keine Chance auf Realisierung.


WasDennNun

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #12 am: 01.11.2020 08:58 »
Das Gespräch war nicht normal, es war beschämend!
Wenn man diesem Problem aus dem Weg gehen möchte, dann obliegt es dem Schwerbehinderten schlicht und ergreifend seine Schwerbehinderung nicht zu erwähnen, dann kommt der AG auch nicht in die unglückliche Lage eine Güterabwägung zu machen.
Die er inzwischen machen muss, weil andere Schwerbehinderte sich versucht haben einzuklagen.
Die lautet nämlich:
Bewerber ist nicht so offensichtlich ungeeignet, dass nicht ein Gericht bei Klage des Bewerbers die Einstellung des Besten verzögern könnte, auch wenn er am Ende verliert, was offensichtlich ist anhand der Unterlagen, also lädt man ihn ein, verschwendet 1-4 Personen Stunden dafür, ist billiger als Klage.


FRAGE:
Warum gibt ein Schwerbehinderter seine Schwerbehinderung an bei einer Bewerbung?

Bei uns Stellen wir die Frage nach Behinderung immer während des VG. Das reicht doch um sich den Vorteil zu sichern.

Auch habe wir durchaus schon mal telefonisch durchblicken lassen, das die Einladung nur aufgrund der Schwerbehinderung ausgesprochen wird und wir wenig Chancen wegen der Mitbwerber sehen.

mamacita

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #13 am: 01.11.2020 09:05 »
...
Entweder man nimmt sich Zeit und ALLE Bewerber ernst oder man blecht gleich eine Entschädigung. Gleich proaktiv zusammen mit der Absage: "Wir hätten Sie zwar einladen müssen, hatten aber keine Lust. Bevor Sie drei Bruttomonatsgehälter geltend machen, anbei unser Angebot über 1,5 Bruttos in Form eines Verrechnungsschecks." Das wäre mal ehrlich und würde Vieles abkürzen und wäre unterm Strich günstiger für den AG bzgl. Personalkosten für das ganze Stellenbesetzungsverfahren und nicht selten kommt es vor, dass man beim Arbeitsgericht mehr als 1,5 Bruttos iRd gütlichen Einigung bekommt, besonders wenn der Kläger anwaltlich vertreten wird.

Dein Vorschlag wäre für alle weniger geeigneten (!) Bewerber (denn wenn sie gut geeignet sind, bestünde die gleiche Wahrscheinlichkeit einer Einladung wie für alle anderen Bewerber) die gleichzeitig schwerbehindert sind eine Gelddruckmaschine. Der Vorschlag ist somit offensichtlich unsinnig und hat keine Chance auf Realisierung.

Es ist natürlich klar, wie dieser Vorschlag gemeint ist.

mamacita

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Antw:War dieses Bewerbungsgespräch normal?
« Antwort #14 am: 01.11.2020 09:16 »
Das Gespräch war nicht normal, es war beschämend!
Wenn man diesem Problem aus dem Weg gehen möchte, dann obliegt es dem Schwerbehinderten schlicht und ergreifend seine Schwerbehinderung nicht zu erwähnen, dann kommt der AG auch nicht in die unglückliche Lage eine Güterabwägung zu machen.
Die er inzwischen machen muss, weil andere Schwerbehinderte sich versucht haben einzuklagen.
Die lautet nämlich:
Bewerber ist nicht so offensichtlich ungeeignet, dass nicht ein Gericht bei Klage des Bewerbers die Einstellung des Besten verzögern könnte, auch wenn er am Ende verliert, was offensichtlich ist anhand der Unterlagen, also lädt man ihn ein, verschwendet 1-4 Personen Stunden dafür, ist billiger als Klage.


FRAGE:
Warum gibt ein Schwerbehinderter seine Schwerbehinderung an bei einer Bewerbung?

Bei uns Stellen wir die Frage nach Behinderung immer während des VG. Das reicht doch um sich den Vorteil zu sichern.

Auch habe wir durchaus schon mal telefonisch durchblicken lassen, das die Einladung nur aufgrund der Schwerbehinderung ausgesprochen wird und wir wenig Chancen wegen der Mitbwerber sehen.

Ich kann beide Seiten verstehen.

Natürlich möchte man eher wegen seinen Fähigkeiten eingeladen werden als wegen einem Must do. Wenn der Bewerber aber durch die Angabe den AG in die Pflicht nimmt, da der Lebenslauf vielleicht ein wenig "abwechslungsreich" ist und er sich so eine Mini-Chance ausrechnet, finde ich das mehr als legitim. Und nur, wenn man die Schwerbehinderung vorher angibt, muss man eingeladen werden. Gibt man sie nicht an und man wird nicht eingeladen, kein Gespräch, wo man dann noch sagen kann, dass man schwerbehindert ist. Aber darum gehts ja nicht. Ich meine nicht explizit die AG-Seite! Mir saßen eben schon solche schwerbehinderten Bewerber gegenüber und ich dachte auch erst, dass das nicht wird. Vor Kurzem erst Ergebnis in einem Fall, aber nicht der einzige, Einstellung. Nicht wegen der Schwerbehinderung, sondern wegen dem Fachlichen. Der wusste teils mehr, als meine "fachlichen" Kollegen. "Unsauberer" Lebenslauf, weil viele Befristungen, berufliche Neuorientierung ... Hätten diese Bewerber nicht in der Bewerbung schon ihre Schwerbehinderung angegeben, hätte es keine Einladungen gegeben und wir nicht so super tolle, motivierte Mitarbeiter bekommen.

Natürlich gibts solche Infos nur fernmündlich! ;-) Aber da wäre ich auch vorsichtig!