Danke nochmals für die rege Beteiligung und interessanten Antworten.
Was mich noch interessiert:
auch, wenn man es dem AG nicht anlasten kann, aber inwiefern könnte man kritisch im Nachhinein hinterfragen, wieso kein potentieller fachlicher Vorgsetzter dabei war, der entsprechende Fachfragen stellen konnte. Oder könnte man dem dann entgegnen, dass doch in Person des Personalers jemand anwesend war? Nur hat eben dieser IMHO nach keine passenden Fragen gestellt. Wenn es um Stellen in der Bezügeberechnung, Trennungsgeldern, Reisekosten, Umzugskosten von Beamten geht, darf oder muss man mit einer Frage nach den verschiedenen Beschäftigungsarten rechnen? Vielleicht schreibt ihr "Ja, muss man."!? Klar, Beamte können ja neben ihrem Beamtenjob auch als Arbeiter oder Angestellter nebenbei arbeiten, aber auf die dann evtl. verschiedenen Beschäftigungsarten habe ich mich überhaupt nicht konzentriert, da eine sicherlich eine Vollzeitstelle neben einer Teil- oder Vollzeitstelle als Beamter nicht möglich ist und was haben diese Beschäftigungsarten mit den Aufgaben der zu besetzenden Stellen zu tun?