Autor Thema: Eingruppierung EG 9a  (Read 2249 times)

Schreibtischeumel

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Eingruppierung EG 9a
« am: 29.10.2020 07:38 »
Guten Morgen Zusammen,

folgender Fall: Ich habe meine Tätigkeit bei der Stadt zum 01.10.2015 aufgenommen (EG 8 Stufe 2).
Zum 15.10.2019 wurde ich in die 9a Stufe 3 eingruppiert (Zulage, da ich den ALG I noch abschließen muss).
Da ich in diesen Monat meine 3 Jahre in der Stufe 3 "abgesessen" habe, würde ich gerne wissen ob ich jetzt nicht nach EG 9a Stufe 4 bezahlt werden müsste ?! Ich wurde ja nicht zurückgestuft, als ich in die 9a kam.
Hoffe man versteht meine Frage :)

Spid

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Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #1 am: 29.10.2020 07:49 »
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Bist Du nun in E9a eingruppiert oder erhältst Du lediglich eine Zulage?

Schreibtischeumel

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Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #2 am: 29.10.2020 07:53 »
Ich bin in der EG 8 mit Zulage zur 9a

Spid

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Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #3 am: 29.10.2020 07:55 »
Ab wann stand die Zulage zu?

Schreibtischeumel

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Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #4 am: 29.10.2020 07:56 »
Die Zulage habe ich mit dem Wechsel der Stelle erhalten am 15.10.2019

Spid

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Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #5 am: 29.10.2020 08:03 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Die Zulage stand mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung zu. Sofern die auszuübende Tätigkeit also am 15.10.19 übertragen wurde, kann dies nicht der Beginn des Anspruchs der Zulage gewesen sein.

Isie

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Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #6 am: 29.10.2020 08:15 »
Du musst inzwischen in EG 8 in die Stufe 3 und seit dem 01.10. in die Stufe 4 aufgestiegen sein.
Hat man dir 2019 vorübergehend oder dauerhaft eine Tätigkeit nach EG 9a übertragen?

Schreibtischeumel

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Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #7 am: 29.10.2020 09:14 »
Habe soeben aus dem PA die Info erhalten, dass ein Fehler unterlaufen ist. Es ist somit richtig, dass ich jetzt in der EG 8 Stufe 4 mit Zulage zur 9a bin. Vielen Dank für eure Antworten.

Bleibt gesund :)

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung EG 9a
« Antwort #8 am: 29.10.2020 09:25 »
Das ist zwar richtig, jedoch steht von der E8/4 keine Zulage zur E9a/4 zu, sondern lediglich zur E9a/3, da die Zulage zu dem Entgelt anfällt, das erzielt würde, wenn Du zum Beginn des Anspruchs auf Zulage in E9a eingruppiert worden wärest, seitdem jedoch keine 3 Jahre vergangen sind, die zu einer Zulage zu E9a/4 führen würden.