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Eingruppierung EG 9a

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Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Die Zulage stand mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung zu. Sofern die auszuübende Tätigkeit also am 15.10.19 übertragen wurde, kann dies nicht der Beginn des Anspruchs der Zulage gewesen sein.

Isie:
Du musst inzwischen in EG 8 in die Stufe 3 und seit dem 01.10. in die Stufe 4 aufgestiegen sein.
Hat man dir 2019 vorübergehend oder dauerhaft eine Tätigkeit nach EG 9a übertragen?

Schreibtischeumel:
Habe soeben aus dem PA die Info erhalten, dass ein Fehler unterlaufen ist. Es ist somit richtig, dass ich jetzt in der EG 8 Stufe 4 mit Zulage zur 9a bin. Vielen Dank für eure Antworten.

Bleibt gesund :)

Spid:
Das ist zwar richtig, jedoch steht von der E8/4 keine Zulage zur E9a/4 zu, sondern lediglich zur E9a/3, da die Zulage zu dem Entgelt anfällt, das erzielt würde, wenn Du zum Beginn des Anspruchs auf Zulage in E9a eingruppiert worden wärest, seitdem jedoch keine 3 Jahre vergangen sind, die zu einer Zulage zu E9a/4 führen würden.

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